Advent, Advent…..

 

Wir wünschen allen unseren Mandanten und Geschäftspartnern eine 

entspannte Adventszeit

Bis zum 23.12.2024 sind wir zu unseren üblichen Geschäftszeiten für Sie da.

Diese sind 

Montag – Donnerstag  8.30. bis 18.00 Uhr

und 

Freitag 8.30 bis 17.30 Uhr

Am 24.12.2024 und am 31.12. 2024 bleibt unsere Kanzlei geschlossen.

Zwischen den Jahren, also am 27.12.2024 und am 30.12.2024 sind wir 

von 10.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr da. 

 Ihr Team der Kanzlei KAPPUS & BOHNE

 

Ist ein Autokorso erlaubt?

Sollte Deutschland gegen Spanien im Viertelfinale, am 05.07.2024 gewinnen, ist davon auszugehen, dass in vielen Städten ein Autokorso stattfinden wird. Damit Sie im Fall eines Gewinns optimal auf die Teilnahme an einem Autokorso vorbereitet sind, erklären wir Ihnen was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist.

 

Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Autokorso nicht erlaubt, da ein Autokorso gegen § 30 StVO verstößt. Die Straßenverkehrsordnung regelt explizit, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten sind und Unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist. Ein Verstoß hiergegen kann zu einer Ordnungswidrigkeit und entsprechenden Bußgeldern in Höhe von ca. 80 – 100 Euro führen.

 

Erfahrungsgemäß drückt die Polizei während großen Sportveranstaltungen wie beispielsweise der Fußball-Europameisterschaft 2024 im eigenen Land oftmals beide Augen zu, dennoch gibt es einige Spielregeln zu beachten.

Teilnehmer eines Autokorsos müssen sich weiterhin an die restliche Straßenverkehrsordnung halten und müssen beispielsweise bei roten Ampeln anhalten und dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol stehen. Alle Insassen eines Kraftfahrzeuges müssen auch bei der Teilnahme an einem Autokorso zwingend angeschnallt sein.

Grundsätzlich sind auch Fahnen am Auto erlaubt, jedoch dürfen diese nicht die Sicht des Fahrers beeinträchtigen und keine weiteren Teilnehmer des Straßenverkehrs beeinträchtigen. Daher wird empfohlen alle Fahnen vor einer Autobahnfahrt zu entfernen.

 

Während eines Autokorsos haftet grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Kraftfahrzeuges, jedoch kann ein Mitverschulden berücksichtigt werden. Für eine abschließende Einschätzung bzgl. der entsprechende Haftung muss der Einzelfall betrachtet werden.

 

Wir wünschen allen Fußballfans eine erfolgreiche Europameisterschaft. Sollten Sie infolge der Teilnahme an einem Autokorso rechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei KAPPUS & BOHNE wenden.

Fußball-EM 2024 in Deutschland – was ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Am 14. Juni 2024 beginnt die Fußball-EM 2024 in Deutschland und eine Vielzahl von Arbeitnehmern werden mit ihrer Lieblingsmannschaft mit fiebern. In den nächsten vier Wochen wird die Fußball-EM ein zentrales Thema in der Mittagspause mit den Kollegen sein- doch darf die Fußball-EM auch ein Thema während der Arbeitszeit sein?

Damit Sie optimal vorbereitet in die Fußball-EM 2024 starten und diese in vollen Zügen genießen können ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu fürchten, klären wir Sie in diesem Blogbeitrag über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer während der Fußball-EM in Deutschland auf.

Darf man am Arbeitsplatz EM-Spiele verfolgen?

Grundsätzlich ist Fußballschauen am Arbeitsplatz untersagt, wenn es keine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt. Das Gleiche gilt auch beim Verfolgen der Fußballspiele im Live-Ticker oder im Radio. Sollten bei Ihnen im alltäglichen Arbeitsalltag die Nutzung von Mobiltelefon, sowie von Radios, untersagt sein, gilt dies auch während der Fußball-EM. Hierbei besteht auch kein Unterschied, ob Sie im Homeoffice oder im Betrieb Ihres Arbeitgebers arbeiten. Außer Ihr Arbeitgeber hat für die Zeit der Fußball-EM eine Sondervereinbarung mit Ihnen geschlossen. Sollte der Arbeitgeber mit Ihnen eine Sondervereinbarung geschlossen haben, empfehlen wir Ihnen aus Beweiszwecken sich die Sondervereinbarung von Ihrem Arbeitgeber schriftlich oder zumindest in Textform (beispielsweise per E-Mail) zukommen zu lassen.

Sollten Sie dennoch der Verlockung nicht widerstehen können und die Spiele durch einen kurzen Blick im Live-Ticker oder im Live-Stream verfolgen, verletzen Sie Ihre arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht und gefährden den Ausspruch einer Abmahnung, einer Kündigung oder den Verlust Ihres Lohnanspruches für den entsprechenden Zeitraum.

 

Das Arbeitsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 28.08.2017 – 20 Ca 7940/16 entschieden, dass das Anschauen eines Fußballspiels an einem dienstlichen Computer über einen Livestream während der Arbeitszeit mit einer Pflichtverletzung durch private Internetnutzung während der Arbeitszeit – die im Betrieb untersagt war – vergleichbar sei und daher die ausgesprochene Abmahnung gerechtfertigt sei. Die Sachlage sei jedoch anders zu entscheiden, wenn der Arbeitgeber entsprechende Ressourcen bereitstellt, wie beispielsweise ein TV- oder Radio-Gerät, die während der Arbeitszeit genutzt werden dürfen. Ebenso verhält es sich, wenn die private Internetnutzung während der Arbeitszeit erlaubt ist.

 

Muss der Arbeitgeber meinen Urlaub für die Spiele der deutschen Nationalmannschaft genehmigen?

Grundsätzlich ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden sollte. Trotz dessen ist es weitüberwiegend auch möglich einzelne Urlaubstage beim Arbeitgeber zu beantragen. Das Spielen der deutschen Nationalmannschaft begründet jedoch kein „Sonderurlaubsrecht“ und wiegt auch die Interessen der Arbeitnehmer nicht höher als die betrieblichen Interessen. Daher kann ein Arbeitgeber auch während der Fußball-EM einen Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen ablehnen. Das könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn alle Kollegen zeitgleich für die Spiele der deutschen Nationalmannschaft Urlaub beantragen. Sollten Sie mit fußballaffinen Kollegen um den Urlaub konkurrieren oder der Betriebsablauf durch ihre Abwesenheit erheblich beeinträchtigt werden, empfehlen wir Ihnen frühzeitig den Urlaub zu beantragen. Sollten Ihnen die EM-Fußballspiele wichtig sein, jedoch keinen ganzen Urlaubstag wert sein und Sie die Möglichkeit haben Überstunden abzubauen, könnten Sie auch Überstunden für die Fußballspiele abbauen. Im Hinblick auf Überstundenabbau geltend auch während der EM die jeweiligen betrieblichen Vorgaben und die betrieblichen Kernarbeitszeiten. Ebenso sollten Sie nicht spontan während oder nach dem Spiel Ihrer Lieblingsmannschaft erkranken, denn auch in diesem Fall könnten Sie Ihren Lohnanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber verlieren und ebenfalls eine Abmahnung oder Kündigung gefährden.

Darf man während der EM im Trikot seiner Lieblingsmannschaft zur Arbeit erscheinen?

Kleidungsvorschriften am Arbeitsplatz werden auch durch die Europameisterschaft nicht außer Kraft gesetzt. Dies gilt insbesondere für Vorschriften von Sicherheitskleidung am Arbeitsplatz oder Kleiderordnungen aus hygienischen Gründen. In allen anderen Bereichen empfehlen wir Ihnen die Rücksprache mit einem Vorgesetzten, ob das Tragen eines Trikots während der Arbeitszeit erlaubt sei. Ähnlich verhält es sich mit Perücken, geschminkten Flaggen oder Tischdeko, auch in diesem Fall sollten Sie entweder eine individuelle Regelung mit Ihrem Arbeitgeber treffen oder Ihre kreative Ader im privaten Bereich ausleben.

 

Darf ich während der EM verkatert zur Arbeit erscheinen oder mit meinen Kollegen auf einen Sieg während der Arbeitszeit anstoßen?

Das Thema Alkohol sollten Sie während der Fußball-EM nicht unterschätzen und sich Ihren Alkoholgenuss für Tage aufheben, an denen Sie am nächsten Tag nicht arbeiten müssen. Denn selbst Restalkohol kann Ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen bescheren.

Grundsätzlich gilt, dass die Arbeitnehmenden immer in der Lage sein müssen ihre Arbeitspflicht zu erfüllen, denn andernfalls besteht die Gefahr einer Abmahnung oder einer Kündigung. Man kann durch solch ein Verhalten auch seinen Lohnanspruch für die betreffenden Tag verlieren. In den allermeisten Betrieben besteht sowieso ein absolutes Alkoholverbot, an dass Sie sich auch während der Fußball EM 2024 halten sollten. Sollten Sie dennoch alkoholisiert am Arbeitsplatz erscheinen und hier einen Unfall erleiden, könnte der gesetzliche Versicherungsschutz entfallen.

 

Fazit:

Wir raten Ihnen Ihrer Fußballleidenschaft in Ihrer Freizeit oder während der Mittagspause nachzugehen oder individuelle Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber zu treffen. Sollte es dennoch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen, können Sie sich gerne jederzeit an unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei KAPPUS&BOHNE wenden, die Ihnen arbeitsrechtlich beraten.

 

 

Sabrina May

Rechtsanwältin

Der Bundestag hat neue Regeln für Cannabis-Grenzwerte beschlossen

Bisher kam es bereits ab einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum zu entsprechenden verkehrsrechtlichen Konsequenzen.

 

Aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis hat der Bundestag am Donnerstag, den 06.06.2024, neue Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr und entsprechende Konsequenzen beschlossen.

Künftig soll ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum gelten. Laut der Expertenkommission handelt es sich hierbei um ein Risiko, das mit einem Alkoholwert von 0,2 Promille vergleich bar ist. Angedacht ist, dass bei einer erstmaligen Überschreitung eine Strafzahlung in Höhe von 500 Euro, sowie einmonatiges Fahrverbot droht.

Weiterhin wird ein strenges Mischkonsum-Verbot bestehen bleiben. Wer Cannabis konsumiert hat, darf nicht gleichzeitig unter Einfluss von Alkohol stehen und umgekehrt. Bei einem Verstoß gegen das absolute Mischkonsum-Verbot droht ein Bußgeld von rund 1.000,00 EUR.

Bei Autofahrern unter 21 Jahren gilt auch weiterhin eine Nulltoleranzgrenze hinsichtlich des Nachweises von Alkohol oder Cannabis im Blut.

 

Die Cannabis-Kontrollen sind vergleichbar mit den Alkoholkontrollen. Zunächst schaut die Polizei auf äußerliche Merkmale, die auf einen Konsum von Cannabis hindeuten – zum Beispiel glasige oder gerötete Augen oder eine verlangsamte Reaktionsgeschwindigkeit. Anschließend können die Polizisten entweder einen Urin-Test oder einen Speicheltest durchführen. Bei entsprechenden positiven Testergebnissen, folgt eine Blutentnahme, damit nachgewiesen werden kann wie hoch der entsprechende THC-Wert ist.

 

Sollten Ihnen Verstöße wegen Fahren unter Einfluss von Cannabis oder Alkohol vorgeworfen werden, können Sie sich gerne an unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei KAPPUS&BOHNE wenden.

 

Unser Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird 75 Jahre alt!

Am 23. Mai 1949 wurde in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn das Grundgesetz feierlich verkündet. Das Grundgesetz war nicht als andauernde Verfassung geplant, sondern sollte lediglich eine neue Ordnung für eine Übergangszeit dienen. Mittlerweile bildet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 75 Jahren das Fundament der deutschen Demokratie und Rechtsordnung. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Besonders in herausfordernden historischen Momenten und Krisenzeiten hat sich unser Grundgesetz in der Vergangenheit als Grundpfeiler für die Stabilität und den Erfolg der Bundesrepublik Deutschland erwiesen. Hoffentlich wird das Grundgesetz auch zukünftig in den nächsten 75 Jahren als Grundpfeiler der Bundesrepublik Deutschland bestehen bleiben.

Blitzer-Woche

Aus dem Blitzer-Marathon wird jetzt eine ganze Blitzer – Woche !!!

Vom 15. – 19. April 2024 muss mit erhöhten Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen

gerechnet werden.

Jedes Jahr werden bei dieser Aktion , ungeachtet der Vorankündigung, viele Autofahrer mit hohen Geschwindigkeiten geblitzt. Sollten Sie zu den Betroffene gehören

und von der Polizei angehalten werden oder  einen Anhörbogen erhalten, machen Sie bitte nur Ihre Pflichtangaben ( dass sind solche zur Person) und keine Angaben zur Sache.

Angaben zur Sache sollten erst nach Akteneinsicht durch einen Anwalt gemacht werden .

Wir helfen Ihnen gern.

Frohe Ostern

Wir wünschen allen unseren Mandanten und Geschäftspartnern

ein frohes Osterfest 2024

EQUAL PAY DAY 2024 – Equal Pay durch Entgelttransparenz am 18.03.2024 in Mainz – Wir waren dabei!

Am 06.03.2024 war der bundesweite Equal Pay Day in Deutschland – bis zu diesem Tag haben die Frauen dieses Jahr in Deutschland im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen statistisch ohne Bezahlung gearbeitet.

Frauen haben im Jahr 2023 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18% weniger Lohn als Männer erhalten. Wie das Statistische Bundesamt dieses Jahr mitteilte, erhielten Frauen mit durchschnittlich 20,84 Euro einen um 4,46 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (25,30 Euro). Der bereinigte Gender Pay Gap lag bei 6 %. Das bedeutet: Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt 6 % weniger pro Stunde als Männer.

Seit 2017 ist in Deutschland bereits das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männer (Entgelttransparenzgesetz) in Kraft und regelt einen individuellen Auskunftsanspruch zu dem durchschnittlichen Bruttoentgelt der Beschäftigten, die in zumutbarer Weise eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben. Bisher wird diesem individuellen Auskunftsanspruch, sowie dem gesamten Entgelttransparentgesetz, in der Praxis keine große Bedeutung zugemessen.

Dies kann sich jedoch nun durch die neue europäische Richtlinie zur Entgelttransparenz, die seit dem 6. Juni 2023 in Kraft getreten ist und unter anderem eine Entschädigung bei geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung vorsieht, ändern.

Die Richtlinie sieht als Maßnahmen für mehr Lohntransparenz Berichterstattungspflichten für Unternehmen, Auskunftsansprüche oder verpflichtende Angaben zum Entgelt für Arbeitssuchende vor. Ebenso soll der Zugang zu Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung erleichtert werden.

Sollten Sie bereits jetzt von Lohndiskriminierung zwischen Männern und Frauen betroffen sein, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen besonders bei diesem Thema jederzeit gerne zur Seite.

Sabrina May

Rechtsanwältin

Cannabis- Legalisierung ab 1. April 2024- Was gilt im Straßenverkehr?

Derzeit wird im Straßenverkehr ein sehr niedriger Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC

pro Milliliter Blutserum als Grenzwert für Cannabis angewandt.

Bis auf weiteres ändert sich daran auch durch den Beschluss der Legalisierung von Cannabis nichts.

Allerdings sieht das jetzt beschlossene Gesetz vor, dass eine Experten Arbeitsgruppe bis zum Frühjahr

2024 neue THC- Grenzwerte für das Führen von Kraftfahrzeugen ermitteln soll. Der ADAC , aber auch

zahlreiche Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland, empfehlen die

Anhebung des momentan erlaubten THC-Wertes im Blut, weil sie der Auffassung sind, dass

der THC-Grenzwert mit 1,0 Nanogramm THC so gering ist, dass dadurch lediglich Cannabis-Konsum

nachgewiesen werden kann, allerdings daraus kein zwingender Rückschluss auf eine

verkehrssicherheitsrelevante Wirkung erfolgen könne.

Fazit: Allein durch die jetzt beschlossene Legalisierung von Cannabis, ändert sich im Straßenverkehr nichts. Drogen im Straßenverkehr sind und bleiben verboten. Ab 1 Nanogramm THC- im Blut drohen Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg:

  • Für Ersttäter 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Wiederholungsfall (Alkohol-oder Drogenfahrt) 1000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • bei Vorliegen mehrerer einschlägiger Alkohol-oder Drogenfahrten: 1500 €, 2 Punkte,3 Monate Fahrverbot

 In allen oben genannten Fällen ist mit der Anordung einer MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen.

Zivilrechtlich und versicherungsrechtlich müssen Sie im Fall einer Drogenfahrt mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Eine Mithaftungsquote, wenn sich der Drogenkonsum auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat
  • Regress durch die Haftpflichtversicherung bis zu 5000 €
  • Zahlungsverweigerung durch eigene Vollkaskoversicherung

Wer eine Drogenfahrt begangen hat sollte vor Ort bei der Polizei von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich umgehend juristisch beraten lassen.

 

Pia-Alexandra Kappus

Fachanwältin für Verkehrsrecht

62.Deutscher Verkehrsgerichtstag 24. bis 26. Januar 2024 in Goslar – unsere Expertin war dabei.

Bundesjustizminister Buschmann hat bereits kurz vor Ostern letzten Jahres 2023,
in einem Papier des Ministerium, seine Pläne zur Herabstufung des bisherigen Strafdelikts Unfallflucht
zu einer Ordnungswidrigkeit, vorgestellt. Dies soll allerdings nur für Fallkonstellationen mit reinem Sachschadens gelten, 
sobald Personen verletzt werden, soll es bei der Einstufung der Unfallflucht als Straftat bleiben.

Die rund 1.400 Experten des jährlichen Verkehrsgerichtstages in Goslar, zu denen auch
unsere ADAC- Vertragsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht, Rechtsanwältin Pia-Alexandra Kappus
gehört, haben in  einer Empfehlung des damit befassten Arbeitskreises, den Plänen des Bundesjustizministers
eine Absage erteilt und dezidierte Expertenvorschläge für eine praxisgerechte Reformierung
der gesetzlichen Unfallfluchtregelung gemacht.

Der Presseveröffentlichung des 62. Deutschen Verkehrsgerichtstages ist dazu folgendes zu entnehmen:

EMPFEHLUNG-Arbeitskreis V

Weniger Strafe bei Unfallflucht?

1. Der Arbeitskreis ist einheitlich der Auffassung, dass die Vorschrift des unerlaubten Entfernens
vom Unfallort (§ 142 StGB) reformiert werden sollte. Angesichts der Komplexität der Vorschrift
sind Verkehrsteilnehmer und Geschädigte vielfach überfordert.
Der Arbeitskreis empfiehlt, die Vorschrift im Hinblick auf die Rechte und Pflichten verständlicher
und praxistauglicher zu formulieren.

2. Der Arbeitskreis ist mit großer Mehrheit der Ansicht, dass auch nach Unfällen mit Sachschäden
das unerlaubte Entfernen vom Unfallort weiterhin strafbar bleiben soll.
Eine Abstufung solcher Fälle zur Ordnungswidrigkeit wird abgelehnt.

3. Der Arbeitskreis empfiehlt mit großer Mehrheit die Festlegung einer Mindestwartezeit.

4. Der Arbeitskreis empfiehlt mit großer Mehrheit, dass Unfallbeteiligte ihren Verpflichtungen
am Unfallort bzw. den nachträglichen Mitwirkungspflichten auch durch Information bei einer einzurichtenden,
zentralen und neutralen Meldestelle nachkommen können. Bei dieser sind die für die Schadensregulierung
notwendigen Angaben zu hinterlassen.

5. Der Arbeitskreis empfiehlt mehrheitlich erneut, die Voraussetzungen der tätigen Reue in
§ 142 Abs. 4 StGB zu ändern:
a) Die Begrenzung auf Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs soll entfallen.
b) Tätige Reue soll bei jeder Unfallflucht innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall
möglich sein.
c) Die Freiwilligkeit der nachträglichen Meldung bei der tätigen Reue sollte beibehalten
werden.
d) Tätige Reue soll zur Straffreiheit führen.

6. Der Arbeitskreis ist mehrheitlich der Ansicht, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort
bei Sachschäden nicht als Regelfall für die Entziehung der Fahrerlaubnis geeignet ist.
Er empfiehlt deshalb, die Regelvermutung in § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB auf die Fälle zu
beschränken, bei denen ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden ist.