FTI meldet Insolvenz an – Welche Ansprüche haben Reisende?

Die Insolvenz eines Reiseveranstalters ist eine unangenehme Überraschung für jeden Reisenden. Doch zum Glück bietet das deutsche Reiserecht Schutz und Unterstützung für betroffene Kunden. In diesem Blogbeitrag erläutern wir, welche Rechte und Ansprüche Sie als Reisender haben, wenn sie über FTI eine Reise gebucht oder bereits angetreten haben.

Aus der Presse ist bereits zu entnehmen, dass die FTI Group mitgeteilt habe, dass intensive Bemühungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass bereits gestartete Reisen wie geplant abgeschlossen werden können. Für Reisen, die noch nicht begonnen haben, wird ab dem 04. Juni 2024 erwartet, dass diese entweder gar nicht mehr oder nur eingeschränkt stattfinden können. Für betroffene Kunden steht eine Hotline unter der Nummer +49 (0) 89 710 14 98 zur Verfügung. Zudem finden sich auf der Webseite https://www.fti-group.com/de/insolvenz eine Liste häufig gestellter Fragen sowie weitere Kontaktmöglichkeiten.

Erstattungsanspruch der Reisenden

Laut § 651r BGB haben Reisende im Falle der Insolvenz ihres Reiseveranstalters Anspruch auf Erstattung des gezahlten Reisepreises. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reiseleistungen ausfallen oder Sie als Reisender Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommen müssen, weil der Reiseveranstalter seine Zahlungspflicht nicht erfüllt hat.

 

Was bedeutet das für Sie als Reisender?

Erstattung der gezahlten Beiträge

Wenn die Insolvenz während oder vor Ihrer Reise eintritt, muss der gezahlte Reisepreis erstattet werden, soweit die Reiseleistungen ausgefallen sind. Dies umfasst auch Anzahlungen.

Sicherstellung der Rückreise

Neben der Erstattung des Reisepreises muss auch die Rückbeförderung sichergestellt werden. Der Absicherer ist verpflichtet, Ihre Rückreise und die Unterbringung bis zur Rückreise zu organisieren.

Der Deutsche Reiseversicherungsfonds (DSRF)

Die Absicherung der Reisenden wird durch das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) geregelt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die FTI-Group als Reiseveranstalter ihre Pflichten erfüllt. Der Deutsche Reiseversicherungsfonds (DSRF) übernimmt dabei die Absicherung Ihrer Ansprüche.

 

Was ist nicht abgesichert?

Wichtig zu wissen ist, dass Mängelgewährleistungsrechte des Reisenden nicht durch den Reisesicherungsfonds abgedeckt sind. Diese müssen gegebenenfalls separat geltend gemacht werden und zur Insolvenzmasse angemeldet werden.

FAZIT

Die Insolvenzanmeldung von FTI mag für Sie als Reisender ungelegen kommen, jedoch haben Sie klare Rechte auf Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises und auf Sicherstellung Ihrer Rückreise. Diese Absicherung sind gesetzlich verankert und bieten Ihnen den notwendigen Schutz, um finanziellen Verlust zu vermeiden und sicher nach Hause zurückzukehren.

Sollten Sie von der Insolvenzanmeldung von FTI betroffen sein, können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte der Kanzlei KAPPUS&BOHNE wenden, die auf solche Fälle spezialisiert sind. Wir helfen Ihnen gerne bei der Geltendmachung Ihre Ansprüche.

 

Sabrina May

Rechtsanwältin