Dieselskandal Thermofenster

Wir beraten Sie individuell zum neuen BGH-Urteil vom 26.06.2023

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Herr Rechtsanwalt Michael Borik hat bereits im Dieselskandal 1.0 hunderte von Verfahren sehr erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durchgeführt.

Er berät Sie jetzt auch gerne im Dieselskandal 2.0 zu allen rechtsrelevanten Fragen rund um das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung.

Wegen der großen Anzahl der Anfragen bitten wir Sie, sich ausschließlich über den untenstehenden Anfragebogen an uns zuwenden. Wir werden Ihnen je nach Ihrem Wunsch umgehend einen telefonischen Beratungstermin oder einen Beratungstermin in der Kanzlei anbieten.

Kosten der Rechtsberatung

Unsere Rechtsberatung ist nicht kostenlos. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen allerdings in aller Regel die Beratungskosten, geben Sie daher unbedingt im untenstehenden Anfragebogen Ihre Rechtsschutz Versicherungsnummer an. Für den Fall, dass Sie nur ADAC-Mitglied sind, aber nicht rechtsschutzversichert, geben Sie bitte auch Ihre ADAC-Mitgliedsnummer an.

Sollten Sie weder ADAC-Mitglied noch rechtsschutzversichert sein, erhalten Sie von uns eine Rechnung in Höhe von 190,00 EUR zzgl. MwSt.

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