Abmahnung
Abmahnungen sind im Grunde form- und fristfrei, sie müssen nicht schriftlich ausgestellt werden und es gibt auch keine gesetzliche definierte Frist, in welchen Abmahnungen von Arbeitnehmer angegriffen werden müssen.
Arbeitgebern ist allerdings dringend zu raten, Abmahnungen schriftlich abzufassen und vorzulegen, weil es ansonsten in einem späteren Kündigungsschutzprozess Beweisschwierigkeiten geben könnte.
Arbeitnehmer sollten sich zwar frühzeitig nach einer Abmahnung rechtlichen Rat suchen, allerdings braucht es nicht in allen Fällen gleich eine gerichtliche Auseinandersetzung. Oft genügt eine Gegendarstellung, die arbeitnehmerseits mit anwaltlicher Hilfe erstellt und zur Personalakte genommen wird.
Abmahnungen, die beispielsweise noch etwas unterhalb der Abmahnung einzuordnen sind, können gar nicht gerichtlich angegriffen werden.
Oft schätzen Arbeitnehmer den Stellenwert eine Abmahnung etwas zu dramatisch ein.
Lassen Sie sich gerne von uns beraten, wir können Ihre konkrete Abmahnung und ihre Gefährlichkeit für das Arbeitsverhältnis für Sie einschätzen und die für Sie geeigneten Maßnahmen vorschlagen und durchsetzen.