Cannabis- Legalisierung ab 1. April 2024- Was gilt im Straßenverkehr?

Derzeit wird im Straßenverkehr ein sehr niedriger Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC

pro Milliliter Blutserum als Grenzwert für Cannabis angewandt.

Bis auf weiteres ändert sich daran auch durch den Beschluss der Legalisierung von Cannabis nichts.

Allerdings sieht das jetzt beschlossene Gesetz vor, dass eine Experten Arbeitsgruppe bis zum Frühjahr

2024 neue THC- Grenzwerte für das Führen von Kraftfahrzeugen ermitteln soll. Der ADAC , aber auch

zahlreiche Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland, empfehlen die

Anhebung des momentan erlaubten THC-Wertes im Blut, weil sie der Auffassung sind, dass

der THC-Grenzwert mit 1,0 Nanogramm THC so gering ist, dass dadurch lediglich Cannabis-Konsum

nachgewiesen werden kann, allerdings daraus kein zwingender Rückschluss auf eine

verkehrssicherheitsrelevante Wirkung erfolgen könne.

Fazit: Allein durch die jetzt beschlossene Legalisierung von Cannabis, ändert sich im Straßenverkehr nichts. Drogen im Straßenverkehr sind und bleiben verboten. Ab 1 Nanogramm THC- im Blut drohen Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg:

  • Für Ersttäter 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Wiederholungsfall (Alkohol-oder Drogenfahrt) 1000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • bei Vorliegen mehrerer einschlägiger Alkohol-oder Drogenfahrten: 1500 €, 2 Punkte,3 Monate Fahrverbot

 In allen oben genannten Fällen ist mit der Anordung einer MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen.

Zivilrechtlich und versicherungsrechtlich müssen Sie im Fall einer Drogenfahrt mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Eine Mithaftungsquote, wenn sich der Drogenkonsum auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat
  • Regress durch die Haftpflichtversicherung bis zu 5000 €
  • Zahlungsverweigerung durch eigene Vollkaskoversicherung

Wer eine Drogenfahrt begangen hat sollte vor Ort bei der Polizei von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich umgehend juristisch beraten lassen.

 

Pia-Alexandra Kappus

Fachanwältin für Verkehrsrecht