Bemerkenswerte Entscheidung des EuGH zum „Widerrufsjoker“

In seiner Entscheidung vom 09.09.2021 in der Rechtssache C-33/20, C-155/20, C-187/20, hat der Europäische Gerichtshof eine für Verbraucher praktisch sehr interessante Entscheidung zum Widerruf von Kreditverträgen getroffen.

Den Ausgangsverfahren lagen überwiegend Kreditverträge mit verschiedenen Banken aus der Automobilwirtschaft zugrunde. Mit seiner Entscheidung eröffnet der EuGH Verbrauchern die Möglichkeit, Kreditverträge auch nach Jahren noch zu widerrufen.  Der EuGH hielt an mehreren Stellen die Angaben in den Darlehensverträgen für nicht ausreichend mit der Konsequenz, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde. Die Richtlinie 2008/48/EG sieht nämlich in ihrem Art. 10 Abs. 2 vor, dass die Angaben im Kreditvertrag klar und prägnant sein müssen.

Die Richter in Luxemburg setzten sich dabei mit verschiedenen Klauseln auseinander, die das ,,Einfallstor‘‘ zu einem Widerrufsrecht für die Darlehensnehmer eröffneten:

 

Bezeichnungen ,,verbundener Kreditvertrag‘‘ und ,,befristet‘‘

Die Angabe ,,verbundener Vertrag‘‘ und ,,befristet‘‘ sind von wesentlicher Bedeutung und müssen als solche zwingend im Darlehensvertrag aufgenommen werden. Die Angaben seien von grundlegender Bedeutung für den Verbraucher, damit dieser von seinen Rechten und Pflichten tatsächlich Kenntnis nehmen kann.

 

Angabe von Verzugszinsen und deren Anpassungsmechanismus

Erforderlich ist ebenfalls die Angabe eines konkreten Verzugszinssatzes. Dem Verbraucher sollen durch die Angabe eines konkreten Verzugszinssatzes die Konsequenzen eines Zahlungsverzuges verdeutlicht werden. Auch im Hinblick auf den Anpassungsmechanismus von Verzugszinsen ist zumindest dessen Berechnungsmethode leicht verständlich auf dem Vertragsdokument anzugeben. Dem Durchschnittsverbraucher müsse es zumindest möglich sein den Verzugszinssatz berechnen zu können.

 

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Angabe einer mathematischen Formel im Darlehensvertrag selbst ist nicht erforderlich. Allerdings muss der Verbraucher, was den Punkt der Vorfälligkeitsentschädigung betrifft, dahingehend unterrichtet werden, dass die Berechnungsmethode zumindest in einer leicht nachvollziehbaren Weise angegeben werden muss. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung, soll die fällige Entschädigungshöhe zumindest berechnet werden können.

 

Einwand der Verwirkung

Bei unklaren Angaben im Darlehensvertrag kann sich die Gegenseite nicht auf den Einwand der Verwirkung berufen. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Aushändigung sämtlicher Informationen, die in den Kreditverträgen anzugeben sind. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, kann keine zeitliche Beschränkung zur Ausübung des Widerrufsrechts durchgreifen.

 

Einwand des Rechtsmissbrauchs

Um Kreditgeber vor unklaren Angaben im Kreditvertrag gegenüber Verbrauchern abzuschrecken, ist ihnen ebenfalls verwehrt, sich auf den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Verbraucher zu berufen. Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist gerade, dass sich der Verbraucher -nach Erhalt sämtlicher Informationen- einen seinen Bedürfnissen am ehesten entsprechenden Vertrag auswählen könne.

 

Angabe über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Zur Erzielung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ist es erforderlich, dass dem Verbraucher auch alle Informationen hinsichtlich außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren erteilt werden. Zwar müssten nicht sämtliche Verfahrensvorschriften angegeben werden, jedoch muss der Vertrag über die wesentlichen Informationen des Verfahrens, wie Möglichkeiten, Kosten, Formerfordernisse und Fristen belehren.

 

Damit hat der EuGH mit seiner Entscheidung den Umfang des Widerrufsrechts bei Verbraucherkreditverträgen erheblich erweitert. Einige nationale Obergerichte, wie das OLG Stuttgart (Az. 6 U 32/19) und das OLG Frankfurt (Az: 23 U 44/19) haben die Entscheidung des EuGH bereits in ihrer Rechtsfindung mitberücksichtigt und folgen dem Standpunkt des EuGH. Abzuwarten bleibt, ob sich auch das oberste deutsche Zivilgericht, der BGH, durch die Entscheidung des EuGH umstimmen lässt. Die vom EuGH statuierten Grundsätze, lassen sich eventuell nicht nur auf Kreditverträge im Rahmen der Automobilwirtschaft anwenden, sondern könnten auch in anderen Bereichen relevant sein. In jedem Fall lohnt es sich somit, den eigenen Darlehensvertrag überprüfen zu lassen. Möglicherweise steht auch Ihnen noch ein Widerrufsrecht zu. Wir schauen gerne über Ihren Vertrag. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

 

Rechtsanwältin Sinem Bayar