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Bonus & variable Vergütung

Unsere Leistungen bei Streitigkeiten über Bonus und variable Vergütung

  • Unsere Kanzlei liegt ganz in der Nähe der Börse in unserer Bankenstadt Frankfurt.
  • Streitigkeiten wegen Bonus und variabler Vergütung nehmen daher einen großen Teil unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit ein .

Prüfung der Rechtslage und Erfolgsaussichten

Wir analysieren Arbeitsvertrag, Bonusordnung, Zielvereinbarungen und bisherige Praxis, prüfen Anspruchsgrundlagen (vertragliche Zusage, betriebliche Übung, Gleichbehandlungsgrundsatz) sowie Ausschlussfristen und Verjährung und geben eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten und des wirtschaftlich sinnvollen Vorgehens.

Durchsetzung und Abwehr von Bonusansprüchen

Wir machen Bonus- und Provisionsansprüche außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten geltend. Dazu gehören die Überprüfung von Ermessensentscheidungen des Arbeitgebers (§ 315 BGB), die Geltendmachung von fiktiver Zielerreichung bei unterbliebener Zielvereinbarung sowie die Verteidigung gegen Rückzahlungsforderungen oder nachträgliche Kürzungen.

Bonus bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Freistellung

In Trennungssituationen klären wir, ob ein anteiliger oder voller Bonusanspruch besteht, ob Loyalitäts- oder Betriebstreueboni entfallen dürfen und wie variable Vergütung in Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen zu berücksichtigen ist. Wir verhandeln für Sie über angemessene Abfindungslösungen unter Einbeziehung offener Bonusansprüche.

Strategische Verhandlungs- und Prozessbegleitung

Wir entwickeln eine Prozess- und Verhandlungsstrategie, führen Vergleichsgespräche mit der Gegenseite und vertreten Sie konsequent im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Dabei behalten wir sowohl die prozesstaktischen Chancen als auch Kosten- und Reputationsrisiken im Blick.

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