Vatertag durch die Brille des Verkehrsrechtlers 😊

Am Vatertag, der in Deutschland auf Christi Himmelfahrt fĂ€llt und somit ein gesetzlicher Feiertag ist, gelten bestimmte verkehrsrechtliche Regelungen, die fĂŒr alle Feiertage relevant sind.

  • Bollerwagentouren:

Bollerwagentouren sind grundsÀtzlich erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird.

  • Alkohol am Steuer:

Alkohol am Steuer ist auch am Vatertag verboten und wird mit hohen Bußgeldern geahndet.

  • Fahrradfahrer:

Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss sind ebenfalls verboten, die Grenze fĂŒr absolute FahruntĂŒchtigkeit bei 1,6 Promille liegt.

  • Unfallzahlen:

Der Vatertag ist statistisch ein Tag mit vielen alkoholbedingten VerkehrsunfÀllen.

ZusÀtzliche Hinweise:

  • Beachten Sie die allgemeine Straßenverkehrsordnung.
  • Achten Sie besonders auf die BedĂŒrfnisse anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Seien Sie achtsam und verantwortungsvoll, insbesondere wenn Sie sich unter Alkoholeinfluss befinden.
  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot: An Sonn- und Feiertagen besteht ein Fahrverbot fĂŒr Lastkraftwagen mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse ĂŒber 7,5 Tonnen sowie fĂŒr AnhĂ€nger hinter
  • Lastkraftwagen. Dieses Verbot gilt in der Regel von 0:00 bis 22:00 Uhr. Ausnahmen bestehen fĂŒr bestimmte Transporte, wie z.B. frische Lebensmittel oder Pannenhilfsfahrzeuge
  • Feiertagsruhe: Die gesetzlich geschĂŒtzte Feiertagsruhe erlaubt es den BundeslĂ€ndern, bestimmte Veranstaltungen oder AktivitĂ€ten zu regulieren oder zu verbieten, um die Ruhe an Feiertagen zu gewĂ€hrleisten. Dies kann auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben, insbesondere in Bezug auf Veranstaltungen oder MĂ€rkte

RechtsanwÀltin Pia Kappus

FachanwĂ€ltin fĂŒr Verkehrsrecht