Schlagwortarchiv für: Vatertag; Anwalt Verkehrsrecht Frankfurt

Vatertag durch die Brille des Verkehrsrechtlers 😊

Am Vatertag, der in Deutschland auf Christi Himmelfahrt fällt und somit ein gesetzlicher Feiertag ist, gelten bestimmte verkehrsrechtliche Regelungen, die für alle Feiertage relevant sind.

  • Bollerwagentouren:

Bollerwagentouren sind grundsätzlich erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird.

  • Alkohol am Steuer:

Alkohol am Steuer ist auch am Vatertag verboten und wird mit hohen Bußgeldern geahndet.

  • Fahrradfahrer:

Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss sind ebenfalls verboten, die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille liegt.

  • Unfallzahlen:

Der Vatertag ist statistisch ein Tag mit vielen alkoholbedingten Verkehrsunfällen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Beachten Sie die allgemeine Straßenverkehrsordnung.
  • Achten Sie besonders auf die Bedürfnisse anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Seien Sie achtsam und verantwortungsvoll, insbesondere wenn Sie sich unter Alkoholeinfluss befinden.
  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot: An Sonn- und Feiertagen besteht ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter
  • Lastkraftwagen. Dieses Verbot gilt in der Regel von 0:00 bis 22:00 Uhr. Ausnahmen bestehen für bestimmte Transporte, wie z.B. frische Lebensmittel oder Pannenhilfsfahrzeuge
  • Feiertagsruhe: Die gesetzlich geschützte Feiertagsruhe erlaubt es den Bundesländern, bestimmte Veranstaltungen oder Aktivitäten zu regulieren oder zu verbieten, um die Ruhe an Feiertagen zu gewährleisten. Dies kann auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben, insbesondere in Bezug auf Veranstaltungen oder Märkte

Rechtsanwältin Pia Kappus

Fachanwältin für Verkehrsrecht