Dieselfahrverbot in Frankfurt

Aktuelle Informationen zu Ihren Rechten im Abgasskandal

 Dieselgate  –  keine Ende in Sicht

  • Möglicherweise noch keine Verjährung

Zum 31.12.2018 bestand die Gefahr der Verjährung der Ansprüche geschädigter VW Dieselbesitzer – jetzt gibt ein neues Urteil des OLG Hamm Hoffnung für diejenigen Besitzer eines EA189-Motor, die ihr Auto in der Zeit zwischen dem 22. September 2015 und dem Ende 2016 gekauft haben. Selbst wenn Sie noch nicht geklagt und sich auch noch nicht der Musterfeststellungklage angeschlossen haben, sind Ihre Ansprüche möglicherweise noch nicht verjährt.

Am 10. September 2019 hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm der Klage einer vom Abgasskandal betroffenen Käuferin stattgegeben, die ihr Fahrzeug mit einem EA189-Motor erst im November 2016, also über ein Jahr nach der Bekanntmachung des Abgasskandals, erworben und von der Volkswagen AG Schadensersatz wegen den Abgasmanipulationen verlangt hat. Das Gericht hat die Behauptung der Klägerin für glaubhaft befunden, dass sie vor dem Kauf des Fahrzeugs nicht wusste, dass auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, obwohl die Volkswagen AG am 22.09.2015 eine Ad-hoc-Mitteilung darüber herausgegeben hatte, dass sie „die Aufklärung von Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software bei Diesel-Motoren mit Hochdruck“ vorantreibe. Der Klage wurde stattgegeben. Die Klägerin, die sich den Kaufpreis durch ein Darlehen finanzierte, kann von der Volkswagen AG die Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises und der Finanzierungskosten sowie Freistellung von noch ausstehenden Darlehensraten verlangen und muss sich lediglich eine Nutzungsentschädigung für die von ihr gefahrenen Kilometer abziehen lassen.

 Achtung : Die Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG verjähren jedoch spätestens zum 31.12.2019.

Kontaktieren Sie uns gerne wenn sie dazu Fragen haben.

 

  • Thermofenster geht möglicherweise auf

Bei dem sogenannten Thermofenster handelt es sich um eine temperaturgesteuerte Abgasreinigung, die nur innerhalb eines nicht näher beschriebenen thermischen Fensters vollständig funktioniert. Mutmaßlich zum Schutz des Motors und anderer Bauteile wird die Abgasrückführung unter bestimmten Bedingungen teilweise oder ganz heruntergefahren. Dieses System wird von zahlreichen Autoherstellern genutzt, unter anderem von VW, aber auch von Mercedes und Audi.  Bezüglich des Modell Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit der Abgasnorm EU 5 für das Baujahr 2014 hat das Oberlandesgericht Stuttgart zwar am 30.7.2019 (Az.: 10 U 134/19) die Klage eines Mercedes-Diesel-Käufers abgewiesen, der die Daimler AG auf Schadensersatz wegen des „Thermofensters“ verklagt hatte. Ob sich diese Rechtsauffassung aber durchsetzt ist fraglich. Das gegenteilige Ergebnis lässt sich rechtlich ebenso begründen und es sind durchaus anderslautende Urteile dazu in Kürze zu erwarten. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Hinweisbeschluss vom 22.08.2019 (Az.: 17 U 257/18) ausgeführt, dass aus der konkreten objektiven Ausgestaltung eines Thermofensters sich gegebenenfalls Rückschlüsse auf Schadensersatzansprüche betroffener Käufer ergeben könnten.

Lassen Sie sich gerne zu diesem Komplex von uns beraten, wenn sie Dieselfahrzeug fahren in welchem eine solche Abgasreinigung verbaut ist.

  • Musterfeststellungklage – mündliche Verhandlung am 30. September 2019

  • Angemeldete Verbraucher können bis zum Ende des Tages der mündlichen Verhandlung (30.09.2019) entscheiden, ob sie weiterhin bei der Musterklage gegen Volkswagen dabei sein wollen oder nicht. Das Register wird anschließend geschlossen.
  • Wer über den 30. September hinaus im Klageregister angemeldet ist, für den gilt ein entsprechendes Urteil automatisch – unabhängig davon, ob das Urteil positiv oder negativ ausfällt. Kommt es zu einem Vergleich, wird jede angemeldete Person vom Gericht über dessen Inhalt informiert. Betroffene hätten dann die Möglichkeit, einen solchen Vergleich abzulehnen.
  • Die Regelungen zur Musterfeststellungsklage sehen vor, dass Betroffene bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung einen Anspruch darauf haben, sich im Klageregister anzumelden. Da es sich in diesem Fall um einen Sonntag handeln wird, sollte sich das Fristende nach den allgemeinen zivilprozessualen Regeln auf den Montag verschieben. Zur Sicherheit sollten sich Betroffene spätestens bis zu dem Sonntag vor der Verhandlung anmelden. Eine deutlich frühere Anmeldung ist möglich und sinnvoll, denn für eine etwaige Abmeldung bis zum 30.09.2019 wird das Geschäftszeichen des Bundesamtes für Justiz benötigt, das in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung Betroffene erreicht.

Bei Fragen Rund um den Abgasskandal, sprechen Sie uns gerne an.

 

Pia Kappus 

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwältin für Verkehrsrecht

ADAC Vertragsanwältin