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Wurde Ihr Pflegebonus 2022 nicht ausgezahlt?

Das Bundesministerium für Gesundheit möchte Pflegekräfte in Deutschland für ihre herausragende Leistung während der Corona-Pandemie ihre Anerkennung für diesen Einsatz durch die Auszahlung eines Pflegebonus Ausdruck verleihen.

Daher können Sie als Pflegefachkraft den Pflegebonus beanspruchen, wenn Sie

  1. Im Jahr 2021 in einem Krankenhaus gearbeitet haben, das als besonders belastet gilt

Als besonders belastet gilt ein Krankenhaus, in dem im Jahr 2021 mehr als zehn Patientinnen und Patienten behandelt worden sind, die

  • mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert gewesen sind und
  • mehr als 48 Stunden beatmet worden sind.
  1. Sie im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen gearbeitet haben

 

Wie finde ich heraus, ob mein Krankenhaus besonders belastet war?

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat auf Grundlage der übermittelten Daten der Krankenhäuser auf seiner Homepage eine Liste mit besonders belasteten Krankenhäusern im Sinne des § 26 e Abs. 1 KHG veröffentlicht.

Bekomme ich als Intensivpflegefachkraft einen erhöhten Pflegebonus?

Intensivpflegefachkräfte, die im Jahr 2021 für mindestens drei Monate in der Intensivpflege tätig waren, erhalten eine um den Faktor 1,5 erhöhte Prämie.

Haben Teilzeitbeschäftigte auch einen Anspruch auf den Pflegebonus?

Pflegefachkräfte, die im Jahr 2021 mindestens einen Tag in Teilzeit in dem Krankenhaus gearbeitet haben, erhalten eine anteilige Prämie, die in der Höhe dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zu der Arbeitszeit in Vollzeit entspricht.

Was passiert mit meinem Anspruch, wenn ich das Krankenhaus im Jahr 2021 gewechselt habe?

Ähnlich verhält es sich mit Pflegefachkräfte, die nicht im gesamten Jahr 2021 in dem Krankenhaus gearbeitet haben, da auch sie eine anteilige Auszahlung des Pflegebonus erhalten. Die Höhe des Pflegebonus entspricht dem Verhältnis der Dauer ihrer Beschäftigung in dem Krankenhaus zur Ganzjahresbeschäftigung.

Haben LeiharbeitnehmerInnen auch einen Anspruch auf den Pflegebonus?

LeiharbeitnehmerInnen haben einen Anspruch auf den Pflegebonus, wenn sie im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in einem anspruchsberechtigten Krankenhaus in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen beschäftigt gewesen sind. Sie müssen sich jedoch an ihren Arbeitgeber wenden, damit dieser sich mit dem jeweiligen Krankenhaus in Verbindung setzt.

 

Check-Liste für den Anspruch auf Pflegebonus:

  1. Steht Ihr Krankenhaus, indem Sie 2021 gearbeitet haben auf der veröffentlichten Liste des InEK?

 

  1. Haben Sie im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen im Krankenhaus gearbeitet?

 

 Beachten Sie die Besonderheiten für Intensivpflegefachkräfte, teilzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte und LeiharbeitnehmerInnen.

 

Sollten Sie die beiden obenstehenden Fragen mit Ja beantworten können und trotzdem keinen Pflegebonus ausgezahlt bekommen haben, vereinbaren Sie mit unserer Expertin Frau Rechtsanwältin May einen Telefontermin. Sie wird Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Anspruches weiterhelfen.

 

Pia-Alexandra Kappus

Fachanwältin Arbeitsrecht