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Osterdeko in der Wohnungseigentumsgemeinschaft

Osterdekoration in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) ist in der Regel erlaubt, solange sie den Gesamteindruck des Hauses nicht stört, keine Gefahr darstellt und Gemeinschaftsflächen nicht dauerhaft blockiert und ihr im konkreten Einzelfall keine anderslautenden Beschlüsse der Wohnungseigentumsgemeinschaft entgegenstehen .

Zu beachten ist aber :

  • Treppenhaus & Flur: Durch die  Dekoration des Treppenhauses dürfen keine  Fluchtwege (Treppen, Flure) verstellt werden. Es darf keine Stolpergefahr oder Behinderung für andere Bewohner entstehen
  • Hausordnung: Die Hausordnung, die von der Eigentümerversammlung beschlossen wird, ist bindend. Sie kann Regeln zur Gestaltung des Gemeinschaftseigentums (wie Flur oder Eingangsbereich) enthalten, die eine Dekoration entweder einschränken oder gänzlich untersagen.
  • Eingangsbereich: Dekoration vor der Haustür, beispielsweise Ostereier an einem Busch wird meist akzeptiert, solange sie dezent ist und den Gesamteindruck nicht stört.
  • Entfernung: Die Dekoration sollte nach Ostern wieder entfernt werden, um nicht als störender Müll zu gelten.

absolutes No- GO

  • Keine echten Kerzen: Im Treppenhaus oder auf dem Balkon sollten aus Brandschutzgründen keine echten Kerzen verwendet werden.
  • Weidenkätzchen: Das Sammeln von Weidenkätzchen in der freien Natur ist streng verboten und kann teuer werden.

Tipp

Wie überall wo verschiedene Menschen auf einem begrenzten Raum zusammen wohnen und leben, sollte man das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme hoch halten und im Einzelfall eine einvernehmliche Entscheidung herbeiführen, so auch bei der Dekoration von Gemeinschaftsflächen an Festtagen.

 

Das Miet- und WEG Team der Kanzlei wünscht frohe Ostern