Schmerzensgeld für Arbeitnehmer bei arbeitgeberseits veranlasster Detektivüberwachung

Urteil vom 19. Februar 2015 – 8 AZR 1007/13 – Das BAG hatte aktuell einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Arbeitnehmerin ab dem 27.Dezember arbeitsunfähig erkrankt war, bis 28.Februar des Folgejahres, also insgesamt 2 Monate. Sie legte nacheinander sechs Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, zuerst vier eines Facharztes für Allgemeinmedizin, dann ab 31.Januar zwei einer Fachärztin für […]