Rettung vor Fahrverboten nach der neuen Bußgeldverordnung

Tempoverstöße/Fahrverbot/Rettungsgasse/Halten in 2. Reihe – Die Bußgelder ziehen deutlich an

Wer bisher seinen Tempomat ca. 10 – 20km/h höher gestellt hat als die jeweilige Geschwindigkeitsbeschränkung, in der sicheren Gewissheit, dass dann zumindest noch kein Fahrverbot droht (e) , der sollte diese Praxis ab sofort ändern. Ab dem 28.04.2020 gelten neue , sehr viel strengere Bußgeldvorschriften:

1.

Fahrverbot künftig schon ab 21 km/h zu schnell

Überschreitung Regelsatz / Punkte innerorts Regelsatz / Punkte außerorts Fahrverbot innerorts Fahrverbot außerorts
bis 10 km/h 30 € 20 €
11-15 km/h 50 € 40 €
16-20 km/h 70 € 60 €
21-25 km/h 80 €/

1 Punkt

70 €/

1 Punkt

1 Monat
26-30 km/h 100 €/

1 Punkt

80 €/

1 Punkt

1 Monat 1 Monat
31-40 km/h 160 €/

2 Punkte

120 €/

1 Punkt

1 Monat 1 Monat
41-50 km/h 200 €/

2 Punkte

160 €/

2 Punkte

1 Monat 1 Monat
 

51-60 km/h

280 €/

2 Punkte

240 €/

2 Punkte

2 Monate 1 Monat

Quellle: ADAC

Ein Fahrverbot droht innerorts bereits bei einer Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 21 km/h und außerorts bei mehr als 26 km/h.

2.

Deutlich schärfer werden auch die Strafen im Zusammenhang mit der Rettunsgasse.

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 € Bußgeld und bekommt 2 Punkte in Flensburg, wasim Hinblick auf die Punkte insbesondere deshalb gravierend ist, weil diese erst nach 5 Jahren getilgt werden und nicht schon nach 2,5 Jahren.

Hart bestrafen werden Fahrer, die die durch die Rettungsgasse fahren, bzw. sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen. Das kostet nicht nur 240€, sondern auch 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

3.

Wie oft sehen Sie in der Stadt, das Fahrzeuge kurz mal in 2. Reihe Halten, um jemanden aussteigen zu lassen, etwas- ein- odre auszuladen, ein Paket abzugeben etc. Schon vor der Verschärfung dre Bußgelder wra das verboten, aber oft toleriert und auch nur mit einem Bußgeld von 15 € beim Halten und 20 € beim Parken bedroht.

Nach der neuen StVO kostet Halten in 2. Reihe 55 € und bei Behinderung 70 €, was dann gleich mit 1 Punkt in Flensburg einhergeht.

Wenn wir Ihnen einen Rat geben dürfen, sollten Sie in drei Weisen darauf reagieren.

Erstens, Ihre Geschwindigkeit und  Ihr Fahrverhalten generell anpassen, damit es erst gar nicht zu einem Bußgeld- Fall kommt.

Zweitens eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, ohne Selbstbeteiligung abschließen, für den Fall der Fälle.

Drittens, im Fall der Fälle gleich nach Erhalt eines Anhörbogens, noch bevor Sie diesen ausfüllen wollen, uns kontaktieren. Wir beraten Sie dann gern.