Kündigung Frankfurt: Was bedeutet eine Kündigung?

Eine Kündigung stellt einen gravierenden Einschnitt in das Arbeitsverhältnis dar und kann für beide Parteien weitreichende Folgen haben. Das Thema Kündigung ist in Frankfurts Arbeitswelt allgegenwärtig. Doch was versteht man genau unter einer Kündigung? Es handelt sich dabei um die einseitige Erklärung einer Vertragspartei, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Die Einhaltung von Kündigungsfristen und Formvorschriften ist dabei von entscheidender Bedeutung, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Fristlose Kündigung erhalten?

Lassen Sie keine Fristen verstreichen!

Bei einer fristlosen Kündigung durch ihren Arbeitgeber sollten Sie unverzüglich reagieren! Um Verfahrensfehler zu unterbinden, unterstützen wir sie umgehend. Die Terminvergabe erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Über unser Kontaktformular können Sie einen Terminwunsch für eine kostenlose Erstberatung anfordern und gerne auch unseren Rückruf-Service nutzen.

Fristlose Kündigung Arbeitgeber

Check-Liste der ersten wichtigen Schritte nach der Kündigung:

  • unverzüglich bei Ihrer Agentur für Arbeit melden

    spätestens einen Tag nach Erhalt der Kündigung, auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der ordentlichen Kündigungsfrist erst in einigen Wochen oder Monaten endet. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für den Termin bei der Arbeitsagentur freigeben.

  • Tag des Erhalts der Kündigung genau notieren

    Heben Sie den Briefumschlag mit Poststempel auf, falls die Kündigung auf dem Postweg erfolgte. Dieser ist später für die Fristberechnung der dreiwöchigen Kündigungsschutzklagefrist äußerst wichtig.

  • Formfehler finden und sofort schriftlich rügen

    Prüfen Sie sofort, wer die Kündigung unterschrieben hat und ob sie auf dem Briefpapier Ihres Arbeitgebers und nicht etwa auf dem einer Tochterfirma ausgestellt wurde. Viele Kündigungen enthalten Formfehler, beispielsweise dadurch, dass nicht der Geschäftsführer oder Personalleiter, sondern ein sonstiger Mitarbeiter unterzeichnet hat. Das muss allerdings unverzüglich beim Arbeitgeber schriftlich gerügt werden.

  • Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht

    Beachten Sie, dass Kündigungen unbedingt innerhalb von 3 Wochen mit einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden müssen, sonst wird auch eine an sich unwirksame Kündigung nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam.

  • Der Irrtum Nr. 1: Kündigung während Krankheit

    Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Arbeitgeber während der Krankheit des Arbeitnehmers keine Kündigung schicken dürfe – auch solche Kündigungen müssen innerhalb von 3 Wochen mit einer Klage angegriffen werden.

Gründe für eine Kündigung in Frankfurt

Die Kündigungsgründe in Frankfurt sind vielfältig und können betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sein. Betriebsbedingte Kündigungen resultieren oft aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen. Personenbedingte Kündigungen können aufgrund von längerer Krankheit oder mangelnder Eignung erfolgen. Verhaltensbedingte Kündigungen sind möglich, wenn der Arbeitnehmer gegen seine Pflichten verstößt, beispielsweise durch wiederholtes Zuspätkommen oder Arbeitsverweigerung. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber den Kündigungsgrund konkret benennen und nachweisen kann.

Anwalt für Kündigung in Frankfurt: Wann rechtlichen Rat suchen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder aussprechen möchten, ist es ratsam, einen Anwalt in Frankfurt zu konsultieren. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären. Arbeitnehmer sollten besonders die kurze Frist von drei Wochen beachten, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss. Arbeitgeber können durch anwaltliche Beratung sicherstellen, dass die Kündigung form- und fristgerecht erfolgt und somit rechtlich Bestand hat. In komplexen Fällen, wie etwa bei Massenentlassungen oder Sonderkündigungsschutz, ist professionelle Unterstützung unerlässlich.

Tipps für den arbeitsrechtlichen Ernstfall:

Sie haben die Kündigung erhalten – was nun?

Eine Kündigung, ob fristgemäß oder fristlos, muss unbedingt innerhalb von 3 Wochen ab Zugang mit einer Kündigungsschutzklage bei Gericht angegriffen werden.
Wir sind bei den Arbeitsgerichten für unsere Durchsetzungskraft bekannt.

  • unbedingt Datum, Uhrzeit und Ort notieren

    Notieren Sie sich unbedingt Datum, Uhrzeit und Ort der persönlichen Übergabe der Kündigung oder den Zeitpunkt, zu dem Sie die Kündigung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben.

  • wer hat die Kündigung unterzeichnet?

    Schauen sie sofort nach, wer die Kündigung unterzeichnet hat. Wenn die Kündigung nur eine Unterschrift enthält und diese nicht vom Geschäftsführer oder Prokuristen stammt, muss ihr in der Regel eine Vollmacht für den Unterzeichner beigefügt sein, sonst kommt ihre Unwirksamkeit in Betracht. Im Zweifel fragen Sie sofort einen Fachanwalt. Es ist Eile geboten, weil die eventuelle Unwirksamkeit der Kündigung schnellst möglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen eingewandt werden muss. Anwaltliche Hilfe ist hier unerlässlich.

  • Irrglaube, dass während Krankheit oder Urlaub nicht gekündigt werden kann

    Es ist ein Irrglaube, dass während Krankheit oder Urlaub nicht gekündigt werden kann. Auch wenn Sie krank sind und eine Kündigung erhalten, müssen Sie sofort handeln. Für die Kündigungsschutzklage gilt eine 3-Wochen-Frist, wie in allen anderen Fällen auch. Sollten Sie im Urlaub länger als 14 Tage verreist sein, müssen sie sicherstellen, dass Sie ihre Post regelmäßig selbst kontrollieren können oder kontrollieren lassen. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft, auch wenn Sie im Urlaub sind!

  • Arbeitgeberangebot nicht vorzeitig akzeptieren

    Akzeptieren Sie nicht voreilig ein Arbeitgeberangebot nach § 1a Kündigungsschutzgesetz mit einer Abfindung von einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ob ein solches Angebot sinnvoll ist oder ob eine höhere Abfindung erzielbar ist, kann Ihnen nur der Fachanwalt sagen.

  • keine Verzichtserklärungen unterzeichnen

    Unterzeichnen Sie keine Verzichtserklärungen auf Ansprüche, auch nicht, wenn Ihnen im Fall fristloser Kündigung mit einer Anzeige gedroht wird. Wenn Sie etwas unterzeichnen wollen, setzen Sie stets das Wörtchen „erhalten:“ davor.

Kündigungsschutzklage in Frankfurt: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Die Kündigungsschutzklage ist ein zentrales Instrument, um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Durch die Klage wird gerichtlich überprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden. Bei Erfolg kann das Arbeitsverhältnis fortgesetzt oder eine angemessene Abfindung erzielt werden. In Frankfurt sind die Arbeitsgerichte mit solchen Klagen vertraut, da die Stadt eine hohe Dichte an Unternehmen und Arbeitnehmern aufweist. Es ist jedoch entscheidend, die Klage sorgfältig vorzubereiten und alle relevanten Beweise und Dokumente vorzulegen.

Wie unsere Kanzlei Sie bei Kündigungen unterstützt

Bei einer Kündigung in Frankfurt stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Unsere Anwaltskanzlei ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung, klären Sie über Ihre Handlungsoptionen auf und begleiten Sie durch alle Instanzen. Ob Sie eine Kündigungsschutzklage anstreben oder präventiv handeln möchten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden – wir sind Ihr verlässlicher Partner. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als Anwalt für Kündigungen, um Ihre Rechte effektiv zu schützen und durchzusetzen.