Abfindung Frankfurt: Was Sie wissen müssen
Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer eine große Herausforderung darstellen. In Frankfurt und Umgebung stehen Ihnen jedoch rechtliche Möglichkeiten offen, um eine angemessene Abfindung zu erhalten. Bei uns erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Abfindung in Frankfurt.
Besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
Es besteht kein Anspruch auf Abfindung. Es ist eine weit verbreitete Fehlmeinung, dass es einen Anspruch auf Abfindung gibt. Im deutschen Recht gibt es einen solchen Anspruch nicht. Es gibt lediglich die Möglichkeit für den Arbeitgeber, nach § 1a KschG ein freiwilliges Angebot an den Arbeitnehmer zu machen, wenn er die Kündigung akzeptiert und keine Kündigungsschutzklage einreicht, eine Abfindung von einem halben Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr zur zahlen. Einen Anspruch hierauf hat ein Arbeitnehmer jedoch leider im deutschen Recht nicht.
Anwaltliche Hilfe bei Abfindung – was wir als Fachanwälte tun können.
Dennoch können wir in vielen Fällen zu einer Abfindung verhelfen. Spätestens in einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht werden sehr häufig Abfindungen ausgehandelt. Teilweise können sogar noch höhere Abfindungen in vorgerichtlichen Aufhebungsvereinbarungen erzielt werden. Allerdings ist bei Aufhebungsvereinbarungen Vorsicht geboten, weil dort Sperrfristen und Ruhenszeiten drohen. Wenden Sie sich in diesen Fällen vertrauensvoll an uns!
Ihr Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es einen Anspruch auf Abfindung nur, wenn Ihr Arbeitgeber so groß ist, dass er einen Betriebsrat hat und dass die Kündigungswelle so viele Arbeitnehmer erfasst, dass ein Sozialplan erforderlich ist. Dann besteht zumindest der Sozialplan-Anspruch. Aber auch in diesen Fällen sollten Sie unseren Rat suchen. Teilweise können höhere Abfindungen erzielt werden, als im Sozialplan vorgesehen.
Abfindung Frankfurt: Höhe und Berechnung
Die Höhe einer Abfindung ist kein feststehender Betrag und kann von Fall zu Fall variieren. In Frankfurt orientiert sich die Berechnung der Abfindung an mehreren Schlüsselfaktoren:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit: Je länger Sie in einem Unternehmen beschäftigt waren, desto höher fällt in der Regel die Abfindung aus. Dies spiegelt die Anerkennung Ihrer langjährigen Dienste wider.
- Alter des Arbeitnehmers: Ältere Arbeitnehmer haben oft größere Schwierigkeiten, eine neue Anstellung zu finden. Daher kann ihr Alter die Abfindung positiv beeinflussen.
- Monatseinkommen: Ihr durchschnittliches monatliches Bruttogehalt dient häufig als Grundlage für die Berechnung.
- Kündigungsgrund: Bei betriebsbedingten Kündigungen sind Arbeitgeber eher bereit, eine höhere Abfindung zu zahlen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Als Faustformel gilt häufig ein halbes bis ein volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Regelung ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus der Praxis und einschlägigen Gerichtsurteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass individuelle Vereinbarungen, Tarifverträge oder Sozialpläne abweichende Regelungen enthalten können, die sich auf die Abfindungshöhe auswirken.
In bestimmten Fällen kann das Arbeitsgericht in Frankfurt eine Abfindung festsetzen, insbesondere wenn eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, der Arbeitnehmer jedoch nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte. Hierbei spielt auch § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) eine Rolle, der bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung vorsieht, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
Abfindung in Frankfurt bei Kündigung wegen Krankheit
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund von Krankheit ist ein besonders sensibler Bereich im Arbeitsrecht. Grundsätzlich ist eine krankheitsbedingte Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. In Frankfurt haben Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen gekündigt werden, unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Abfindung. Wichtige Faktoren sind:
- Negative Gesundheitsprognose: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine Besserung des Gesundheitszustands nicht zu erwarten ist und die zukünftigen Fehlzeiten erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen verursachen.
- Interessenabwägung: Es muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers stattfinden.
- Betriebliche Auswirkungen: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten müssen zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf führen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen.
In vielen Fällen können Arbeitnehmer eine Kündigung wegen Krankheit erfolgreich anfechten oder zumindest eine angemessene Abfindung aushandeln. Ein erfahrener Anwalt kann hier entscheidend sein, um die individuellen Umstände zu bewerten und die bestmögliche Lösung zu erzielen.
Wann wird die Abfindung zur Zahlung fällig?
Das ist eine wichtige Frage, die Sie bei Vereinbarung vor Gericht oder außergerichtlich mit dem Arbeitgeber teilweise selbst bestimmen können. In aller Regel wird die Abfindung erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig, teilweise kann aber, weil die Abfindung grundsätzlich nicht insolvenzsicher ist, auch vereinbart werden, dass zumindest ein Teil der Abfindung schon deutlich vorher fällig wird. Auch hier ist es ganz wichtig, fachanwaltlichen Rat einzuholen. Wenn eine Abfindung über 2 Kalenderjahre gestreckt, also ein Teil in einem Kalenderjahr und der andere Teil erst im nächsten Kalenderjahr gezahlt wird, kann dies die steuerlich günstige, sogenannte Fünftel-Regelung, torpedieren. Der Zeitpunkt der Fälligkeit einer Abfindung ist Bestandteil des Aushandelns des gerichtlichen Vergleichs oder des außergerichtlichen Aufhebungsvertrages und wir können Ihnen nur raten, diesbezüglich fachanwaltlichen Rat einzuholen. Es ist immer im Einzelfall zu entscheiden, welcher Fälligkeitszeitpunkt der günstigste ist. Dann muss die Abfindung versteuert werden. Die Abfindung wird bereits versteuert vom Arbeitgeber ausgezahlt. Der Arbeitgeber nimmt die Versteuerung vor und kann auch bereits die sogenannte Fünftel-Regelung berücksichtigen, die steuerliche Vorteile bringt.
Für konkrete steuerliche Fragen sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber vor Auszahlung der Abfindung in Insolvenz geht?
Das ist eines der größten Probleme bei Abfindungszahlungen. Abfindungen sind nicht insolvenzsicher. Sie können also, selbst wenn sie bereits ausgezahlt sind, teilweise vom Insolvenzverwalter wieder zurückgefordert werden.
Abfindung Frankfurt: Warum ein Anwalt wichtig ist
Die Unterstützung durch einen Anwalt für Abfindung in Frankfurt kann entscheidend sein, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Ein erfahrener Anwalt kennt die rechtlichen Feinheiten und kann Sie durch den Verhandlungsprozess führen. Er hilft Ihnen, eine angemessene Abfindung zu erzielen und Ihre Rechte zu wahren.
Die Thematik der Abfindung ist komplex und von vielen individuellen Faktoren abhängig. Ob es um die Höhe der Abfindung oder eine Kündigung wegen Krankheit geht – es ist entscheidend, gut informiert zu sein und professionelle Unterstützung zu suchen. Unsere Kanzlei in Frankfurt steht Ihnen mit Expertise und Engagement zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

