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Verkehrsunfall

40+ Jahre Erfahrung im Verkehrsunfallrecht – ADAC Vertragsanwaltskanzlei

Ein Verkehrsunfall kommt immer unerwartet – die rechtlichen Folgen sind jedoch komplex und weitreichend.

Nach einem Unfall ist stets zunächst die Haftungsfrage zu klären . Aber selbst wenn die 100 %-tige Schuld der Gegenseite feststeht, bleibt die Abwicklung eines Verkehrsunfalles hoch kompliziert und gehört in die Hände von Fachanwälten. Versicherer kürzen nicht selten berechtigte Forderungen oder lehnen sie ganz ab obwohl Ansprüche bestehen. Schon die rechtliche Beurteilung, ob es sich um einen Reparaturschaden handelt oder einen Totalschaden und ob sie im Einzelfall fiktiv abrechnen dürfen, also ohne zu reparieren oder einer Reparaturrechnung vorzulegen, ist hochkomplex und bedarf der fachanwaltichen Beurteilung. Dasselbe gilt für Schmerzensgeldansprüche, die Regulierung von Fahrzeug- und Personenschäden, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall.. Wir prüfen für Sie die Haftungsquote, bewerten die Beweislage (Polizeibericht, Zeugen, Gutachten) und setzen Ihre Rechte konsequent durch – außergerichtlich und, wenn erforderlich, vor Gericht.

TiPPs für Ihr Verfhalten unmittelbar nach dem Unfall

  • Sichern Sie zuerst die Unfallstelle (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck) und leisten Sie Erste Hilfe. Bei Verletzten, größerem Sachschaden oder unsicherer Lage immer die 110 oder 112 anrufen.
  • Die Polizei sollte gerufen werden bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Streit über die Schuld, Unfallfluchtverdacht oder Alkohol-/Drogenverdacht.
  • Den Unfall Ihrer Kfz-Versicherung unverzüglich melden, meist innerhalb weniger Tage; Fristen aus dem Versicherungsvertrag beachten.

Machen Sie Fotos von Unfallstelle, Fahrzeugpositionen, Schäden, Bremsspuren, Umgebung. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Wetter. Erfassen Sie Zeugen (Name, Anschrift, Telefonnummer), da ihre Aussagen später für die Haftungsfrage wichtig sein können.

Mit dem Unfallgegner mindestens austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung, Policennummer. Nutzen Sie wenn möglich einen Europäischen Unfallbericht oder notieren Sie ein klares Unfallprotokoll mit Skizze. Nichts vorschnell unterschreiben, was ein Schuldanerkenntnis sein könnte.

Gegenüber der Gegenseite keine Schuld voll einräumen („Ich bin schuld“), sondern nur den Sachverhalt schildern. Bei polizeilicher Aufnahme wahrheitsgemäß, aber sachlich bleiben; bei Unsicherheit können Sie Angaben zur Schuldfrage verweigern und später über einen Anwalt Stellung nehmen.

Auch bei leichten Beschwerden (z.B. Nackenschmerzen) zeitnah zum Arzt gehen und alles dokumentieren.

Bei unverschuldetem Unfall muss die gegnerische Haftpflicht typischerweise die Anwaltskosten tragen.

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