Zivilrecht / Prozessrecht – Unsere Beratung
Im Zivilrecht geht es um Ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen – oft mit erheblicher finanzieller und persönlicher Tragweite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Position rechtssicher zu klären und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Wir setzen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche mit Nachdruck und Augenmaß durch. Ob Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatz oder Auseinandersetzungen im privaten oder geschäftlichen Bereich – wir prüfen Ihre Rechtslage sorgfältig, entwickeln eine klare Strategie und vertreten Sie engagiert außergerichtlich und vor Gericht.
Prozessrecht
Wir sind die Spezialisten für Prozessrecht und gerichtliche Vertretung in Frankfurt am Main. Als Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im Prozessrecht unterstützen wir Sie bei der effektiven Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Rechte vor Gericht. Unser Fokus liegt auf einer strategisch durchdachten Prozessführung – von der ersten Einschätzung der Erfolgsaussichten bis zur Zwangsvollstreckung eines Urteils.
Unsere Leistungen für Sie
- Prüfung der Prozess- und Erfolgsaussichten
- Entwicklung einer Verfahrens- und Prozessstrategie
- Vorbereitung und Einreichung von Klagen, Anträgen und Rechtsmitteln
- Vertretung in mündlichen Verhandlungen vor Gericht
- Führung von Vergleichsverhandlungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung
- Begleitung der Zwangsvollstreckung und Sicherung von Ansprüchen
Unsere Arbeitsweise – Strukturiert, prozessorientiert, lösungsfokussiert
- Gründliche Analyse von Sachverhalt und Beweislage
- Ehrliche Einschätzung der Risiken und Kosten eines Prozesses
- Transparente Kommunikation über Verfahrensschritte und Fristen
- Zielgerichtete Prozessführung: gerichtliche Durchsetzung, aber auch Nutzung von Vergleichs- und Einigungsmöglichkeiten, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist
Wir vertreten Sie vor den Gerichten in allen Instanzen bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Erste Instanz
- Amtsgericht (AG) – Streitigkeiten bis 10.000 €
- Arbeitsgericht
- Landgericht (LG) – ab 10.001 € Streitwert bzw. Bedeutung der Sache oder Delikt
Zweite Instanz (Berufung / Beschwerde)
- Landgericht (Berufungsinstanz gegen Urteile des AG)
- Landesarbeitsgericht (Berufungssachen im Arbeitsrecht)
- Oberlandesgericht (OLG) als Berufungsinstanz gegen Urteile des LG
Dritte Instanz (Revision)
- Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt
- Revisionsstreitigkeiten im Arbeitsrecht