Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall treten häufig Verletzungen wie Schleudertrauma, Prellungen, Frakturen, etc auf und natürlich in Einzelfällen auch sehr schwere Verletzungen bis hin zur Querschnittslähmung. Jede Verletzung ist rechtlich individuell und damit unterschiedlich bewertet. Die deutsche Rechtsordnung geht grundsätzlich davon aus, dass Gesundheit nicht mit Geld aufzufinden ist. Das wird leider dazu, dass Deutschland im internationalen Vergleich sehr geringe Schmerzensgelder gezahlt werden.
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?
Die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich unter anderem an:
- Schwere und Art der Verletzung
- Dauer der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit
- verbleibenden Dauerschäden und Einschränkungen
- Beeinträchtigung von Beruf, Freizeit und Familie
- Wir nutzen aktuelle Schmerzensgeldtabellen, medizinische Unterlagen und Gutachten, um Ihren Anspruch möglichst hoch und realistisch zu beziffern.
Bei typischen Verletzungen nach Verkehrsunfällen gibt es in Deutschland keine starren Schmerzensgeld-Tabellen im Gesetz. Die Höhe orientiert sich an § 253 BGB, der Rechtsprechung (Schmerzensgeldtabellen), Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Beeinträchtigung, Dauerschäden, Alter, Beruf und Verschuldensgrad. Alle Beträge unten sind nur grobe Orientierungswerte aus der Praxis und können im Einzelfall deutlich abweichen.
. Häufige „leichtere“ Verletzungen
HWS-Schleudertrauma (Distorsion) ohne Dauerschaden: oft im Bereich von ca. 200–500 € nur bei schweren Fällen, je nach Dauer der Beschwerden und Nachweisbarkeit1000 -2000 €.
Prellungen, Distorsionen, kleinere Platzwunden, einfache Frakturen ohne OP: häufig 1.000–4.000 EUR, wenn die Heilung unkompliziert verläuft und keine Dauerfolgen bleiben.
C. Mittelschwere Verletzungen
Komplizierte Frakturen (z.B. Bein-, Arm-, Beckenfraktur) mit Operation, stationärem Aufenthalt und längerer Arbeitsunfähigkeit: häufig 3.000–10.000 EUR, bei mehrfachen Brüchen und längerer Reha auch deutlich darüber.
Gesichtsschädigungen mit Narben, Verlust oder Schädigung von Zähnen: je nach Entstellung und Folgekosten häufig 5.000–20.000 EUR.
Bandscheibenschäden, die auf den Unfall zurückgeführt werden können: Spannweite sehr groß; bei dauerhaften Schmerzen und OP-Pflicht oftmals 5.000–25.000 EUR.
D. Schwere Verletzungen
Schweres Schädel-Hirn-Trauma, dauerhafte kognitive Einschränkungen: nicht selten 30.000–100.000 EUR und mehr, abhängig von Pflegebedürftigkeit und Lebensbeeinträchtigung.
Querschnittslähmung, schwere Hirnschäden mit Pflegebedürftigkeit, Verlust von Gliedmaßen: die Rechtsprechung kennt Fälle mit weit über 100.000 EUR bis in den hohen sechsstelligen Bereich.
Schwere Verbrennungen, entstellende Narben: je nach Ausmaß und psychischer Belastung teils 50.000–150.000 EUR.
E. Tödlicher Unfall
Das Schmerzensgeld des Verstorbenen (wegen Leid bis zum Tod) geht auf die Erben über und wird individuell bemessen. Zusätzlich gibt es seit 2017 das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB), das sich für nahe Angehörige häufig im Rahmen von grob 5.000–15.000 EUR pro Person bewegt.
Ihr Weg zu Ihrem Recht
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie nichts ohne rechtliche Prüfung unterschreiben und keine vorschnellen Abfindungsangebote annehmen. Wir übernehmen für Sie:
- die vollständige Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
- die Sicherung von Beweisen und medizinischen Unterlagen
- die Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs
- Kontaktieren Sie uns unverbindlich – häufig muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen, wenn deren Fahrer den Unfall verursacht hat.
Wichtige materielle Schadenspositionen
- Heilbehandlungskosten: Eigenanteile, Zuzahlungen, Privatärztliche Behandlung, Hilfsmittel (Schienen, Rollstuhl, Prothesen, Brille etc.), Fahrtkosten zu Ärzten/Therapien.
- Verdienstausfall: Differenz zwischen dem, was Sie ohne Unfall verdient hätten, und dem, was Sie tatsächlich erhalten (inkl. Überstunden, Zulagen, Selbständigengewinn).
- Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie den eigenen Haushalt wegen der Verletzung nicht oder nur eingeschränkt führen können; es wird der fiktive Lohn einer Haushaltshilfe ersetzt.
- Pflege- und Betreuungskosten: Professionelle Pflegekräfte oder auch Mehraufwand von Angehörigen (grundsätzlich ersatzfähig).
- Zukunftsschäden: Dauerhafte Erwerbsminderung, spätere Operationen, Reha, Hilfsmittelwechsel, Umschulungen.
- Sonstige Kosten: beschädigte Kleidung, Handy/Brille, Fahrtkosten von Angehörigen (z.B. Krankenhausbesuche), Mehraufwendungen für barrierefreie Wohnungsanpassung.
Empfehlung für den Einzelfall
- Für eine seriöse Einschätzung benötigt man konkrete Angaben zu Verletzungsart, Behandlungsdauer, Arbeitsunfähigkeit, Dauerschäden und Alter. Erst dann können wir eine konkrete Einschätzung abgeben.