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Wohnraummiete

Schwerpunkte als Frankfurts Anwalt für Mietrecht

Im Mietrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Borik als Fachanwalt mit seinem Anwaltsteam im Zusammenhang mit

  • dem Ausspruch, der Durchsetzung oder der Abwehr von
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    Kündigungen

  • mit Mietrückständen oder einer Eigenbedarfskündigung
  • Schadensersatzforderungen

    Instandhaltung und Instandsetzung

    Mieterhöhungen

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    Mietminderungen

    Mietkautionen / Mietsicherheiten

    Schönheitsreparaturen

    Nebenkostenabrechnungen

    Modernisierungsmaßnahmen

    Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraummietrecht, wie für das Geschäftsraummietrecht, als auch das Gewerberaummietrecht. Speziell für Immobilienunternehmen und Hausverwaltungen bieten wir den Service einer externen Rechtsabteilung.

    Tipps zur außerordentlichen Kündigung im Mietrecht

    Bei einer außerordentlichen Kündigung wird das Mietverhältnis (bis auf wenige Ausnahmen) sofort, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Die außerordentliche Kündigung ist das schärfste Mittel, um das Mietverhältnis zu beenden. Bevor der Mieter oder Vermieter zu diesem Mittel greifen, müssen sie grundsätzlich andere – mildere – Maßnahmen ausschöpfen, zum Beispiel die Nachfristsetzung zur Beseitigung des Mietmangels bzw. den Ausspruch einer Abmahnung. Auch eine Vielzahl weiterer Aspekte spielen bei der Frage, ob eine außerordentliche Kündigung Aussicht auf Erfolg hat, eine Rolle. Wird eine außerordentliche Kündigung zu Unrecht ausgesprochen, riskiert der Kündigende, den Schadensersatzansprüchen seines Vertragspartners ausgesetzt zu werden.

    Ordentliche Kündigung: Tipps vom Anwalt für Mietrecht

    Beim Ausspruch einer ordentlichen Kündigung muss der Kündigende, ob Vermieter oder Mieter, die vertragliche und/oder gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Das Mietverhältnis läuft in diesen Fällen erst mit Ablauf dieser Frist aus.

    Der Mieter darf sein Mietverhältnis jederzeit und ohne Angaben von Gründen ordentlich kündigen, außer bei einem befristeten Mietvertrag, einem befristeten Kündigungsverzicht und einigen weiteren gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Fällen.

    Der Vermieter benötigt (wiederum bis auf einige Ausnahmefälle) hingegen ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, um es ordentlich kündigen zu dürfen.

    Als Gründe für ein solches berechtigtes Interesse kommen insbesondere erhebliche Vertragsverletzungen des Mieters (z.B. erheblicher Zahlungsverzug oder erhebliche Ruhestörungen, wobei der Vermieter den Mieter grundsätzlich auch in diesen Fällen erstmal abmahnen muss, bevor er kündigt), der Eigenbedarf des Vermieters oder seiner Angehörigen an der Wohnung und eine anderweitige wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks. Vor allem die Eigenbedarfskündigungen, der wohl häufigste Unterfall von ordentlichen Kündigungen, stellen die Mietvertragsparteien in der Praxis regelmäßig vor große Schwierigkeiten bei ihrer Durchsetzung und Abwehr. Im Falle einer zu Unrecht ausgesprochenen ordentlichen Kündigung riskiert der Vermieter wiederum, von seinem Mieter auf Schadensersatz – zum Beispiel auf Erstattung dessen Anwaltskosten – in Anspruch genommen zu werden.

    Gerne beraten und vertreten wir Sie fachanwaltlich bei allen Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit mietrechtlichen Kündigungen auftreten.

    Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraummietrecht, wie für das Geschäftsraummietrecht und das Gewerberaummietrecht. Speziell für Immobilienunternehmen und Hausverwaltungen bieten wir den Service einer externen Rechtsabteilung.

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