Mieterhöhungen
Mieterhöhungen sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Das Mietrecht stellt dabei klare Anforderungen: Eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete setzt eine formell korrekte Begründung und die Einhaltung der gesetzlichen Kappungsgrenze (i.d.R. 20 % in drei Jahren, in Ballungsräumen 15 %) voraus.
Wir prüfen für Mieter, ob eine Mieterhöhung formal und inhaltlich wirksam ist und ob der angegebene Vergleichsmietspiegel korrekt angewendet wurde. Für Vermieter gestalten wir rechtssichere Mieterhöhungsschreiben und setzen Mietanpassungen durch.