Mietrecht

Maklerrecht

Maklerrecht ist oft provisionsgetrieben und deshalb konfliktanfällig. Wir prüfen, ob Ansprüche wirklich entstanden sind und wie Verträge auszulegen sind.

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Worum es geht

Ob Maklerprovision, Bestellerprinzip, Reservierungsvereinbarung oder Nachweis- und Vermittlungstätigkeit: Im Maklerrecht hängt viel von den konkreten Vertragsunterlagen und dem tatsächlichen Ablauf ab.

Wir prüfen, ob ein Provisionsanspruch entstanden ist, ob Ausschlussgründe greifen und wie sich unklare Vertragsgestaltungen auswirken. Das gilt für Wohn- wie Gewerbeimmobilien.

Provision

Wir prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen wirklich erfüllt sind.

Vertrag

Maklerverträge verlangen eine präzise Auslegung.

Immobilienbezug

Die wirtschaftliche Dimension wird stets mitgedacht.

Typische Schwerpunkte

  • Prüfung von Provisionsansprüchen und Vertragsgrundlagen
  • Einordnung des Bestellerprinzips und möglicher Ausnahmen
  • Bewertung von Reservierungs- und Maklerverträgen
  • Durchsetzung oder Abwehr maklerrechtlicher Forderungen

Unsere Beratung

Wir ordnen den Ablauf des Geschäfts sauber ein und bewerten die Anspruchslage auf belastbarer Grundlage. So lassen sich unnötige Zahlungen oft vermeiden oder berechtigte Forderungen durchsetzen.