Kündigung
Kündigung /Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung ist nicht immer nur ein Ende- sondern meist auch ein Neuanfang
Viele Arbeitnehmer möchten aus Enttäuschung oder aus anderen Gründen nach einer Kündigung eigentlich gar nicht mehr wirklich an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, sondern streben wir eine Abfindung an.
Leider gibt es im deutschen Recht keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Das deutsche Arbeitsrecht schützt primär den Erhalt des Arbeitsplatzes. Das bedingt, dass man unbedingt innerhalb der gesetzlichen Dreiwochenfrist ab Zugang der Kündigung zunächst einmal Kündigungsschutzklage einreichen muss, weil sonst auch eine unrechtmäßige Kündigung rechtskräftig wird.
Wenn es nicht vorher schon Aufhebungsvertrags Verhandlungen zwischen den Parteien gab, dann reicht in aller Regel die Dreiwochenfrist nicht aus um außergerichtlich einen Vergleich auszuhandeln. Nach Klageeinreichung beim Arbeitsgericht gibt es aber weiterhin einen großen Spielraum zum Aushandeln eines Vergleichs mit Abfindung.
Das Arbeitsgericht Verfahren sieht dafür kurz nach Klageeinreichung bereits einen sogenannten Gütetermin vor. Eine Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung kann das Arbeitsgericht dann allerdings erst 4-6 Monate nach Klageeinreichung in einem sogenannten Kammertermin fällen.
Wir vertreten vor den Arbeitsgerichten jährlich zwischen 80 und 100 Kündigungsschutzklagen und erreichen in mehr als 70 % der Fälle Abfindungsvergleiche.
Was sollten Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung tun?
Schnell anwaltliche Hilfe suchen und Fristen beachten Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Kündigung sofort prüfen lassen, formale Fehler müssen innerhalb von 2 Tagen gerügt werden
Wir Sie im Kündigungsfall unterstützenkönnen:
- Prüfung von Kündigungen (ordentlich, außerordentlich, Änderungskündigung)
- Beratung zu Kündigungsfristen und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
- außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Führung von Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht
- Verhandlung und Gestaltung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
- Durchsetzung von Abfindungsansprüchen und Zeugniskorrekturen
- Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Führungskräfte und beraten auf Wunsch auch diskret im Hintergrund.