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Elternzeit & Elternteilzeit

Gut informiert und rechtlich sicher

Unsere Arbeitsrechtlerin Pia- Alexandra Kappus legt in Ihrer Beratung einen besonderen Fokus auf die Themen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie vertritt bundesweit Frauen in allen Karrierestufen, berät bei der Karriereplanung und setzt außergerichtlich und gerichtlich Elternteilzeitansprüche , Brückenteilzeit etc. für Ihre MandantInnen durch.

Ihre wichtigsten Rechte auf einen Blick

Anspruch auf Elternzeit

  • Bis zu 3 Jahre pro Kind
  • Aufteilbar zwischen beiden Elternteilen
  • Vollständig oder in mehreren Abschnitten möglich

Teilzeit während der Elternzeit

  • Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung bei bestimmten Voraussetzungen
  • Flexible Gestaltung von Arbeit und Familie
  • Abstimmung mit dem Arbeitgeber erforderlich

Kündigungsschutz

  • Besonderer Kündigungsschutz während der Elternzeit
  • Beginn und Dauer des Schutzes sind gesetzlich geregelt

Rückkehr in den Beruf

  • Anspruch auf Rückkehr in eine vergleichbare Position
  • Unterstützung bei der Gestaltung des Wiedereinstiegs

Typische Fragen von Eltern – die wir gerne individuell beantworten

  • Wann und wie muss ich Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden?
  • Wie lässt sich Elternzeit zwischen den Elternteilen aufteilen?
  • Welche Fristen muss ich zwingend beachten?
  • Welche Möglichkeiten habe ich, in Teilzeit zu arbeiten?
  • Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch?
  • Wie wirkt sich Elternzeit auf meine Karriere und meine Rente aus?

Unsere Unterstützung rund um Elternzeit

Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen und praktischen Fragen zu Ihrer Elternzeit – verständlich, transparent und praxisnah:

  • Prüfung Ihrer individuellen Situation und Ihrer Ansprüche
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Arbeitgeber
  • Rechtssichere Formulierung von Elternzeitanträgen und Teilzeitwünschen
  • Beratung zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit
  • Klärung von Konflikten mit dem Arbeitgeber
  • Ab wann kann ich Elternteilzeit beantragen und wie lange läuft sie?
  • Wie muss ein Antrag auf Elternteilzeit aussehen?
  • Welche Fristen muss ich beachten?
  • Kann mein Arbeitgeber die Elternteilzeit ablehnen?
  • Was passiert nach Ende der Elternteilzeit – habe ich ein Recht auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit?
  • Wir setzen Ihre Elternteilzeitansprüchen außergerichtlich und gerichtlich durch!

Brückenteilzeit – kurz erklärt

Brückenteilzeit ist eine befristete Teilzeit: Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit für einen vorher festgelegten Zeitraum und kehren danach automatisch wieder zu Ihrer ursprünglichen, höheren Arbeitszeit (meist Vollzeit) zurück.

Sie ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt und soll verhindern, dass Beschäftigte in der „Teilzeitfalle“ stecken bleiben.

Wichtige Merkmale

  • Befristete Reduzierung : Arbeitszeit wird für einen bestimmten Zeitraum verringert (z.B. 3 Jahre).
  • Gesicherte Rückkehr : Nach Ablauf kehren Sie automatisch zur vorherigen Arbeitszeit zurück – ohne neuen Antrag.
  • Anspruchsgrundlage : Gesetzlicher Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Unabhängig von Elternschaft : Anders als Elternteilzeit ist Brückenteilzeit nicht an ein Kind oder Elternzeit gebunden.

Voraussetzungen (Deutschland)

Um Brückenteilzeit in Anspruch zu nehmen, müssen typischerweise u.a. folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer .
  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate .
  • Der Zeitraum der Brückenteilzeit liegt zwischen 1 und 5 Jahren .
  • Sie stellen den Antrag rechtzeitig und in Textform (bestimmte Fristen sind zu beachten).
  • Es dürfen keine betriebliche Gründe vorliegen, die zwingend dagegen sprechen (z.B. erhebliche Beeinträchtigung der Organisation oder der Sicherheit im Betrieb).
  • Bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Beschäftigten gilt zusätzlich eine Quote , d.h. nur eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern kann gleichzeitig Brückenteilzeit beanspruchen.

4. Unterschied zur „normalen“ Teilzeit und zur Elternteilzeit

Normale Teilzeit (§ 8 TzBfG)

  • unbefristet
  • kein automatisches Rückkehrrecht
  • Rückkehr zur Vollzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder über erneute Verhandlungen

Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG)

  • befristet
  • gesetzliches Rückkehrrecht zur vorherigen Arbeitszeit
  • nicht an Kinder oder Elternzeit gebunden

Elternteilzeit (§ 15 BEEG)

  • an Elternschaft und Elternzeit gekoppelt
  • besondere Fristen, Voraussetzungen und Schutzmechanismen
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