Betriebsräte
Vertretung von Betriebsräten – engagiert, durchsetzungsstark, spezialisiert
Wir unterstützen Betriebsräte in allen Phasen ihrer Arbeit:
- bei der Gründung und Wahl von Betriebsräten
- in der laufenden Betriebsratsarbeit
- bei Umstrukturierungen, Betriebsänderungen und Interessenausgleich/Sozialplan
- bei Konflikten mit dem Arbeitgeber, inklusive Einigungsstellen- und Gerichtsverfahren
- bei der Durchsetzung von Beteiligungsrechten (Mitbestimmung, Mitwirkung, Informationsrechte)
- beim Schutz einzelner Betriebsratsmitglieder (Kündigung, Abmahnung, Benachteiligung)
- Dabei verstehen wir uns nicht nur als juristische Berater, sondern als strategische Partner des Gremiums.
Unsere Leistungen für Betriebsräte
Rechtsberatung und Vertretung
- Prüfung und Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
- Begleitung von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Vertretung in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Rechtliche Bewertung von Betriebsvereinbarungen
Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
Entwurf und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen etwa zu:
- Arbeitszeit und Schichtsystemen
- Homeoffice, mobilem Arbeiten und Digitalisierung
- Datenschutz und IT-Systemen
- Leistungs- und Verhaltenskontrollen
- Gesundheitsschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement
- Überprüfung bestehender Vereinbarungen auf Aktualität und Rechtskonformität
Schulung und Qualifizierung von Betriebsräten
- Grundlagenschulungen zum Betriebsverfassungsrecht
- Spezialschulungen (z.B. Datenschutz, Arbeitszeit, Umstrukturierungen)
- Inhouse-Schulungen, individuell angepasst an die Situation im Betrieb
- Begleitende Beratung zwischen den Sitzungen
Begleitung bei Veränderungen im Betrieb
- Betriebsänderungen, Restrukturierung, Standortschließung
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Outsourcing, Betriebsübergang, Einführung neuer Technologien
- Personalabbau, Versetzungen, Änderungskündigungen
Ob laufende Beratung, projektbezogene Begleitung oder Vertretung in einem konkreten Verfahren – wir stimmen unser Mandat flexibel auf die Bedürfnisse Ihres Gremiums ab. Die Kosten der erforderlichen anwaltlichen Unterstützung trägt in der Regel der Arbeitgeber, soweit sie für die Betriebsratsarbeit notwendig ist.