Zivilrecht

EuGH zu Phishing und Kontobetrug: Banken müssen zunächst erstatten

22. Oktober 2026  ·  Kanzlei KAPPUS & BOHNE

Wer Opfer von Phishing oder Online-Banking-Betrug wird, erhält von der Bank häufig den Vorwurf, Zugangsdaten oder Sicherheitsmerkmale grob fahrlässig weitergegeben zu haben. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Oktober 2026 die Reihenfolge klargestellt: Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang muss die Bank grundsätzlich zunächst unverzüglich erstatten.

Was hat der EuGH beim Bankenbetrug entschieden?

Im Verfahren C-70/25 ging es um eine Bankkundin, die über einen gefälschten Link auf eine nachgebaute Banking-Seite gelangt war. Täter nutzten die erlangten Zugangsdaten für eine Überweisung. Die Kundin meldete den Vorgang am folgenden Tag. Ihre Bank verweigerte die Erstattung mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit.

Der EuGH entschied: Ein Zahlungsdienstleister darf die unverzügliche Erstattung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs nicht allein deshalb verweigern, weil der Kunde den Vorgang möglicherweise grob fahrlässig ermöglicht hat.

Muss die Bank das Geld sofort zurückzahlen?

Grundsätzlich ja. Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang ist der belastete Betrag nach § 675u BGB unverzüglich zu erstatten. Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit ändert nach dem EuGH-Urteil nichts an dieser ersten Erstattungspflicht.

Eine eng begrenzte Ausnahme gilt, wenn die Bank berechtigte Gründe für den Verdacht hat, dass der Kunde selbst betrügerisch handelt, und sie diese Gründe der zuständigen Behörde schriftlich mitteilt.

Ist die Haftungsfrage damit endgültig entschieden?

Nein. Der EuGH trennt zwei Fragen:

Damit trägt die Bank das Risiko, ihren Vorwurf zu belegen und gegebenenfalls selbst gerichtlich geltend zu machen. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, bleibt eine Frage des konkreten Einzelfalls.

Wann gilt eine Zahlung als nicht autorisiert?

Entscheidend ist, ob der Kontoinhaber der konkreten Zahlung zugestimmt hat. Hat ein Täter mit erbeuteten Zugangsdaten selbst überwiesen, spricht vieles für einen nicht autorisierten Vorgang. Anders kann die Lage sein, wenn der Kunde eine konkrete Überweisung bewusst selbst ausgelöst hat, obwohl er über den Empfänger getäuscht wurde.

Auch die Nutzung eines TAN-Verfahrens oder einer Banking-App beweist nicht automatisch, dass der Kontoinhaber die konkrete Zahlung autorisiert hat. Die Bank muss die Authentifizierung und ordnungsgemäße Ausführung nach § 675w BGB darlegen.

Was sollten Betroffene nach Phishing sofort tun?

Schnelles Handeln ist wichtig. Die gesetzliche Höchstfrist nach § 676b BGB ersetzt nicht die Pflicht, einen erkannten Betrug ohne schuldhaftes Zögern zu melden.

Was tun, wenn die Bank die Erstattung ablehnt?

Eine Ablehnung mit dem pauschalen Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit sollte nach dem EuGH-Urteil sorgfältig überprüft werden. Betroffene können die Bank unter Hinweis auf das Urteil C-70/25 erneut schriftlich zur Erstattung auffordern und eine konkrete Begründung verlangen.

Eine digitale Anlaufstelle für die strukturierte Prüfung solcher Fälle ist Bankerstattung.de. Dort können Betroffene ihre Unterlagen zu Phishing, Kartenmissbrauch oder Online-Banking-Betrug gebündelt einreichen; bei geeigneten Fällen übernimmt eine Partnerkanzlei die weitere rechtliche Prüfung und Durchsetzung.

Für Bankkundinnen und Bankkunden aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet kann daneben eine persönliche anwaltliche Beratung im Zivilrecht sinnvoll sein, insbesondere bei hohen Schäden, Geschäftskonten oder mehreren streitigen Transaktionen.

Häufige Fragen zum EuGH-Urteil bei Kontobetrug

Darf die Bank wegen grober Fahrlässigkeit sofort ablehnen?

Nach dem EuGH-Urteil nicht allein aus diesem Grund. Bei einem nicht autorisierten Vorgang muss sie grundsätzlich zunächst erstatten und einen möglichen Gegenanspruch anschließend gesondert verfolgen.

Gilt das Urteil auch, wenn ich eine TAN eingegeben habe?

Das kann der Fall sein. Entscheidend ist, ob die konkrete Zahlung autorisiert wurde und was genau mit der TAN oder in der App bestätigt werden sollte. Jeder Sachverhalt muss einzeln geprüft werden.

Wie schnell muss ich den Betrug melden?

Sofort nach der Entdeckung. Wer trotz Kenntnis vorsätzlich oder grob fahrlässig wartet, kann Rechte verlieren. Die Höchstfrist von 13 Monaten ist kein Grund, mit der Meldung zuzuwarten.

Gilt die Entscheidung auch für Geschäftskonten?

Der Anspruch auf Erstattung nicht autorisierter Zahlungen kann auch bei Geschäftskonten bestehen. Allerdings können gegenüber Unternehmern einzelne Schutzvorschriften vertraglich anders ausgestaltet sein.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.

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