Updates 2021: Audi-Abgasskandal 3.0: AUDI A6, A7, Q5 und SQ5 3,0 l TDI
Haben Sie in den Jahren 2012 bis 2019 einen AUDI A6, A7, Q5 oder SQ5 mit einem 3,0l-TDI-Motor und der Abgasnorm „Euro 5“ oder „Euro 6“ gekauft? Dann dürften Sie ab Ende 2018 von der AUDI AG ein Rückrufschreiben erhalten haben, in welchem Sie gebeten wurden, zeitnah ein „Software-Update am Motorsteuergerät“ auf Ihr Fahrzeug bei einem AUDI-Partner aufspielen zu lassen, weil das Kraftfahrtbundesamt „Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerungssoftware (…) im Hinblick auf die Funktionsweise des Emissionsminderungssystems“ festgestellt habe. Zugleich müssten Sie dabei darauf hingewiesen worden sein, dass Ihr Fahrzeug bei Nichtvornahme des Updates die Betriebserlaubnis verlieren könnte.
Bitte beachten: Die baldige Verjährung der Ansprüche droht
Wir haben seit 2018 hunderte Dieselfälle sehr erfolgreich bearbeitet und in fast allen Fällen obsiegende Urteile und sehr vorteilhafte Vergleich für unseres Mandanten erstreiten können. Bitte beachten sie aktuell: Die baldige Verjährung der Ansprüche droht.
Der Hintergrund im Audi Dieselskandal 2021
Der Hintergrund für dieses Schreiben und sonstige Schreiben der AUDI AG dieser Art ist der, dass das Kraftfahrtbundesamt seit dem Jahr 2017 in mehreren AUDI-Modellen mit dem 3.0l-TDI-Motor – dem sogenannten „EA897-Motor“ – unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hatte. Der AUDI AG wurde dabei vorgeworfen, dass diese Abschalteinrichtungen auf die Abgasreinigung der Fahrzeuge derart einwirken sollen, dass gezielt zwischen dem Prüfstand und dem normalen Straßenbetrieb unterschieden werde. Im ersteren Falle solle die Abgasreinigung ordnungsgemäß funktionieren, im zweiteren Falle sollen hingegen deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen und dabei die relevanten gesetzlichen Schadstoffausstoßgrenzen überschritten werden. Das Kraftfahrtbundesamt verpflichtete die AUDI AG daher, eine Vielzahl ihrer Fahrzeuge mit dem EA897-Motor zurückzurufen, damit die vorstehenden Abschalteinrichtungen aus der Motorsteuerung entfernt werden.
In der Folgezeit, beginnend ab Frühjahr 2019, hat eine Vielzahl von Landgerichten und Oberlandesgerichten entschieden, dass die AUDI AG aufgrund der Installation der vorstehenden unzulässigen Abschalteinrichtungen die Käufer der betroffenen Fahrzeuge sittenwidrig geschädigt hatte und ihnen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die AUDI AG wurde in diesen Prozessen verpflichtet, die betroffenen Fahrzeuge zurückzunehmen und den Klägern den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzuzahlen. Selbst in den Fällen, in denen die Kläger zur Finanzierung des Kaufs ihrer Fahrzeuge einen Kredit aufgenommen und diesen noch nicht abbezahlt haben, und auch in den Fällen, in denen die Kläger ihre Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Klageerhebung oder des Urteilsspruchs bereits verkauft haben, wurde ihnen oft Schadensersatz zugesprochen.
Die ersten Rückrufbescheide bezüglich der betroffenen AUDI-Modelle stammen aus den Jahren 2017 und 2018 stammen. Hierüber wurde erstmals im Jahr 2018 in der öffentlichen Berichterstattung informiert. Der Bundesgerichtshof stellte in seinen Entscheidungen zum „berühmt berüchtigten“ EA189-Motor fest, dass die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche aus dem Abgasskandal nicht erst dann beginnt, wenn der jeweils betroffene Fahrzeugkäufer ein Rückrufschreiben bezüglich seines Fahrzeugs erhält, sondern bereits zu einem Zeitpunkt, zu welchem es ihm aufgrund des Zugangs zu öffentlichen Presseberichten zumutbar war, sich über den Abgasskandal zu informieren und zu erkennen, dass auch ihr Fahrzeug von dem Abgasskandal betroffen sein könnte. Im Hinblick auf die dreijährige Verjährungsfrist für die allermeisten Ansprüche aus dem Abgasskandal bedeutet dies, dass zumindest die Ansprüche diejenigen, die zu dem vorstehenden Kreis der Käufer gehören, bereits zum Ende 2021 verjähren könnten. Um den Ablauf der Verjährungsfrist zu unterbrechen, sollten die Betroffenen daher schnellstmöglich prüfen lassen, ob und welche Ansprüche ihnen zustehen.
Sind Sie betroffen? Bitte kontaktieren Sie uns umgehend – noch bevor die Verjährung der Ansprüche droht
Als eine sich auf den Abgasskandal spezialisierte Anwaltskanzlei konnten wir schon vielen betroffenen Fahrzeugkäufern dabei helfen, ihre Schadensersatzansprüche gegen die AUDI AG durchzusetzen. Wenn auch Sie zu dem vorstehenden Kreis der Käufer gehören, sprechen Sie uns gerne an! Sie erhalten von uns eine schnelle und kompetente Prüfung der Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs Ihres Fahrzeugs im Verkehrsrecht rechtsschutzversichert waren, wäre der Gerichtsweg für Sie sogar mit keinerlei Kostenrisiken verbunden.